Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafen i.H.v 204 Millionen Euro gegen 6 führende spanische Bauunternehmen wegen Beteiligung an einem Kartell | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafen i.H.v 204 Millionen Euro gegen 6 führende spanische Bauunternehmen wegen Beteiligung an einem Kartell

31/10/2022
| Carlos Vérgez, Eduardo Crespo
Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafen i.H.v 204 Millionen Euro gegen 6 führende spanische Bauunternehmen wegen Beteiligung an einem Kartell

Am 5. Juli 2022 verabschiedete die spanische Wettbewerbsbehörde („CNMC“) eine Entscheidung im Rahmen des Sanktionsverfahrens gegen einige der wichtigsten Unternehmen des spanischen Bausektors.

Am 21. Juli 2020 leitete die CNMC ein Disziplinarverfahren gegen die wichtigsten Bauunternehmen ein, weil sie möglicherweise gegen Artikel 1 des Gesetzes zur Verteidigung des Wettbewerbs („LDC“) und Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) verstoßen haben. In ihrer Entscheidung erklärte die CNMC das Vorliegen einer einzigen und fortgesetzten Zuwiderhandlung, die in der Bildung eines Kartells bestand, in dessen Rahmen die Unternehmen mehr als 25 Jahre lang mehrere Ausschreibungen für den Bau von Infrastrukturen, die vom Ministerium für öffentliche Arbeiten ausgeschrieben wurden, unter sich aufteilten. Unter den Tausenden von betroffenen Ausschreibungen befinden sich u.a. Krankenhäuser, Häfen und Flughäfen oder Straßen.

Was die Vorgehensweise betrifft, so trafen sich die sanktionierten Unternehmen seit 1992 wöchentlich, um die veröffentlichten öffentlichen Bauausschreibungen zu analysieren und zu entscheiden, bei welchen Ausschreibungen sie sich - in ihrer Gesamtheit oder in einer kleineren Untergruppe - einen Teil oder die Gesamtheit der Arbeiten, die die technischen Angebote für die Ausschreibungen ausmachen würden, teilen würden. Darüber hinaus tauschten die Unternehmen bei diesen Treffen sensible Geschäftsinformationen aus, wie z.B. ihre Absicht, an Ausschreibungen teilzunehmen oder nicht teilzunehmen, oder die Absicht, zu diesem Zweck Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Es sei daran erinnert, dass Gemeinschaftsunternehmen nach dem Wettbewerbsrecht gültige und rechtlich zulässige Formen der geschäftlichen Zusammenarbeit sind, sofern nachgewiesen werden kann, dass ihre Mitglieder nicht allein hätten bieten können oder dass sie, selbst wenn sie allein hätten bieten können, nach betriebswirtschaftlicher Logik gegründet wurden.

Die CNMC ist der Ansicht, dass dies zu einer Verringerung der Vielfalt und der Qualität der vorgelegten technischen Angebote sowie zu einer Erhöhung der von der öffentlichen Verwaltung zu tragenden Kosten geführt hat, was außerdem einen erheblichen Schaden für die Steuerzahler bedeutet. Daher erklärte die CNMC das Vorliegen eines sehr schweren Verstoßes gegen Artikel 1 LDC und Artikel 101 AEUV, der ein Kartell darstellt, und verhängte Geldbußen in Höhe von insgesamt 203,6 Millionen Euro, was die Höchste jemals von der CNMC verhängte kombinierte Geldstrafe darstellt. Außerdem forderte sie, dass ihnen künftig die Vergabe von Aufträgen an die öffentliche Verwaltung untersagt wird. Es wird erwartet, dass die Unternehmen Berufung gegen den Beschluss einlegen werden.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die Untersuchung von Kartellen und insbesondere von solchen, die den öffentlichen Sektor betreffen, eine der obersten Prioritäten der CNMC ist.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!