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Die spanische Wettbewerbsbehörde leitet ein Disziplinarverfahren gegen Naviera Armas aufgrund der Nichteinhaltung der die bei der Erwerbung von Trasmediterránea eingegangenen Verpflichtungen ein

05/03/2024
| Carlos Vérgez, Aida Oviedo, Eduardo Crespo
Die spanische Wettbewerbsbehörde leitet ein Disziplinarverfahren gegen Naviera Armas aufgrund der Nichteinhaltung der die bei der Erwerbung von Trasmediterránea eingegangenen Verpflichtungen ein

Die spanische Wettbewerbsbehörde („CNMC“) hat ein Disziplinarverfahren gegen Bahía de las Isletas, S.L., die Muttergesellschaft des Konzern Naviera Armas, eingeleitet, weil sie angeblich die Verpflichtungen, die sie beim Kauf von Transmedi-
terránea im Jahr 2018 eingegangen ist, nicht eingehalten hat.

Die CNMC war der Ansicht, dass das Vorhaben eine Gefahr für den Wettbewerb auf den Linienseeverkehrsmärkten auf drei Strecken darstelle: Strecken zwischen der südlichen Halbinsel und Melilla (die Übernahme von Trasmediterránea durch Armas warf Probleme für den Wettbewerb im Passagier- und Frachtverkehr auf, da ein relevanter Wettbewerber wegfallen würde), zwischen der Halbinsel und den Kanarischen Inseln und zwischen den Kanarischen Inseln (da Armas und Trasmediterránea die einzigen Unternehmen waren, die Personenbeförderungsdienste auf dem Seeweg (einschließlich Ro-Ro-Fähren und Lastkraftwagen) zwischen dem Festland und den Kanarischen Inseln anboten, würde durch das Vorhaben ein Monopol geschaffen, das sich auch auf den Verkehr zwischen den Inseln auswirken würde, da Trasmediterránea eine Rundstrecke mit Haltestellen auf bestimmten Inseln betrieb).

Die von Naviera Armas vorgelegten Verpflichtungen räumten diese Wettbewerbsbedenken aus. Unter anderem verpflichteten sie sich, einem dritten Unternehmen (FRS) zu gestatten, auf den Strecken, auf denen Naviera Armas tätig war (Motril-Melilla und Huelva-Canarias, eine Rundstrecke, die es ihm ermöglichen würde, den Verkehr zwischen den Inseln zu übernehmen), Seeverkehrsdienste für Passagiere und Fracht zu erbringen.

Zu diesem Zweck war vorgesehen, dass Naviera Armas und FRS Charterverträge mit einer Laufzeit von drei Jahren (verlängerbar um ein Jahr) eine Reihe von Verpflichtungen eingehen, die es FRS ermöglichen, auf diesen Strecken effektiv zu operieren: Übertragung der Nutzung von Liegeplätzen, Fahrkartensystem, Verzicht auf die Verwendung des Markennamens und Kommunikation mit den Kunden.

Am 13. September 2023 erklärte die CNMC, dass Naviera Armas gegen einen Teil, der in 2018 eingegangenen Verpflichtungen verstoßen habe, ohne weitere Einzelheiten zu nennen.

Die Nichteinhaltung der in einem Fusionskontrollverfahren eingegangenen Verpflichtungen stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Gesetz zur Verteidigung des Wettbewerbs dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens geahndet werden.

Dieser Fall zeigt die Wichtigkeit der Einhaltung der im Rahmen einer Fusion eingegangenen Verpflichtungen, und wie die CNMC die Einhaltung dieser Verpflichtungen ausnahmslos überwacht.

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