Die spanische Regierung plant eine Erhöhung der Körperschaftsteuer | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Die spanische Regierung plant eine Erhöhung der Körperschaftsteuer

30/06/2020
| Gustavo Yanes
Die spanische Regierung plant eine Erhöhung der Körperschaftsteuer

Teil des von der spanischen Regierung vorgeschlagenen „Restrukturierungsplans“ soll, wie mehrere Minister bestätigten, eine „unvermeidbare“ Erhöhung der Körperschaftsteuer (Impuesto de Sociedades) in Spanien sein.

Der Grund für diese Maßnahme ist in dem Mantra zu suchen, das die politische Linke in Spanien seit Jahren betet: Spanische Unternehmen zahlen signifikant weniger Körperschaftsteuer, als sie sollten. Sie zieht dafür Daten heran, aus denen ersichtlich sei, dass Gesellschaften in Spanien seit 2010 ca. drei Milliarden Euro weniger pro Jahr zahlten als der EU-Durchschnitt, oder dass der tatsächliche Steuersatz von großen Unternehmen lediglich 6% betrage.

Allerdings gehen diese Zahlen von falschen Annahmen aus: Sie setzen die in Spanien gezahlten Steuern in Relation zum Welteinkommen (die im Ausland gezahlten Steuern bleiben unberücksichtigt). Auch Verlustvorträge aus Vorjahren und andere Steueranpassungen fließen nicht in die Berechnung ein.

Trotz des Vorstehenden und obgleich die Entscheidungsgründe jeder Grundlage entbehren, ist der Vorschlag eines bestimmten Teils der Regierung, dass Gesellschaften mit Bemessungsgrundlagen über einer Million Euro 35 % Körperschaftsteuer zahlen sollen (der allgemeine Satz liegt derzeit bei 25 %). Als ob dies nicht genug wäre, soll der Steuerbetrag mindestens 15 % des Jahresüberschusses des jeweiligen Geschäftsjahres betragen. Verlustvorträge (und somit Verluste) aus Vorjahren beispielsweise blieben somit unberücksichtigt.

Darüber hinaus ist geplant, die Dividenden, die von Tochtergesellschaften im Ausland nach Spanien ausgeschüttet werden und aktuell steuerfrei sind, mit mindestens 5 % zu besteuern. Dabei handelt es sich um nichts weiter als einen Steueraufschlag auf außerhalb unserer Grenzen erwirtschaftete Gewinne. Letztendlich eine weitere Maßnahme, die die bereits angeschlagene Liquidität spanischer Unternehmen weiter schwächen wird.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!