An die politischen Gruppen und das Organgesetz 3/2015 angepasster Kontenplan verabschiedet | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

An die politischen Gruppen und das Organgesetz 3/2015 angepasster Kontenplan verabschiedet

31/01/2019
| Michael Lochmann
An die politischen Gruppen und das Organgesetz 3/2015 angepasster Kontenplan verabschiedet

Am 20. Dezember 2018 (Staatsanzeiger vom 29. Dezember) hat der spanische Rechnungshof die Anpassung des an die politischen Gruppen angepassten Allgemeinen Kontenplans an die Bestimmungen des Organgesetzes 3/2015 vom 30. März, über die Kontrolle der wirtschaftlichen und finanziellen Tätigkeit der politischen Parteien, gemäss der achten Schlussbestimmung dieses Gesetzes verabschiedet.

Dieser an die politischen Gruppen angepasste Kontenplan trat ursprünglich am 1. Januar 2014 in Kraft, wobei die zweite Übergangsbestimmung des Organgesetzes 3/2015 festlegte, dass die Parteien, Verbände, Koalitionen und Wählervereinigungen nicht zur verbindlichen Anwendung verpflichtet waren, solange der Rechnungshof nicht die Anpassung an das oben genannte Organgesetz vornahm. Eine freiwillige Anwendung des Kontenplans war allerdings möglich.

Der Allgemeine Kontenplan ist verpflichtend von allen politischen Parteien, Verbänden, Koalitionen oder Wählervereinigungen anzuwenden, die in den Anwendungsbereich des Organgesetzes 8/2007 vom 4. Juli über die Finanzierung politischer Parteien einbezogen sind.

Der angepasste Allgemeine Kontenplan ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und muss daher von allen politischen Gruppen auf die Jahresabschlüsse für diejenigen Geschäftsjahre angewendet werden, die ab diesem Zeitpunkt begonnen haben. Der Abschluss für das Geschäftsjahr 2019 muss bis zum 30.Juni 2020 in elektronischer Form telematisch an den Rechnungshof übermittelt werden. Diese Vorschrift ist in der Anweisung enthalten, die die elektronische Offenlegung der konsolidierten Jahresabschlüsse der politischen Parteien und das Format der Abschlüsse sowie die Einhaltung der Informationspflichten gegenüber dem Rechnungshof regelt.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!