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Die Kündigung aus disziplinarischen Gründen in Spanien

30/06/2016
| Karl H. Lincke, Monika Bertram
Die Kündigung aus disziplinarischen Gründen in Spanien

Die Entlassung aus disziplinarischen Gründen setzt in Spanien keine Fristsetzung voraus. Sie muss dem Arbeitnehmer schriftlich durch ein Kündigungsschreiben mitgeteilt werden, in dem die Gründe der Kündigung und das Datum der Auflösung des Arbeitsverhältnisses dargelegt werden.

Erst ein richterlicher Beschluss legt die Art der Kündigung fest:

  • Begründete Kündigung: wenn das Unternehmen die Pflichtverletzungen im Kündigungsschreiben ausreichend darlegt; das Arbeitsverhältnis wird ohne ein Recht auf Entschädigung beendet.
  • Unbegründete Kündigung: wenn das Schreiben z.B. weder Datum noch Kündigungsgründe enthält.
  • Nichtige Kündigung: wenn die Kündigung auf gesetzlich verbotenen Beweggründen oder auf einer Verletzung von Grundrechten des Arbeitnehmers basiert. Folge ist die unmittelbare Wiedereinstellung des Arbeitnehmers, verbunden mit einer rückwirkenden Zahlung der ggf. ausgebliebenen Gehaltszahlungen.

Es können leichte, schwere und sehr schwere Pflichtverletzungen vorliegen. Die Sanktionen für die schwere oder sehr schwere Pflichtverletzung müssen dem Arbeitnehmer schriftlich unter Angabe des Datums und der Gründe mitgeteilt werden.

Gründe für die diziplinarische Kündigung laut Art. 54 Arbeitnehmerstatuts können u.a. sein:

  • Wiederholte und unentschuldigte Fehlzeiten oder Unpünktlichkeit;
  • Disziplinlosigkeit, Konfrontation mit dem Arbeitgeber, Weigerung zur Pflichterfüllung;
  • Beleidigungen verbaler oder physischer Art;
  • Vertrauensbruch bei der Arbeit, Betrug, Untreue oder deliktives Verhalten;
  • Kontinuierlicher und freiwilliger Rückgang der üblichen bzw. vertraglich vereinbarten Leistung;
  • Gewohnheitsmäßige Trunkenheit oder Drogensucht, wenn dadurch die Arbeitsleistung negativ beeinträchtigt wird;
  • Belästigung aufgrund der Rasse oder ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuellen Orientierung sowie sexuelle Belästigung.
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