Die Körperschaftsteuer als verstecktes Risiko bei konzerninternen Transaktionen im Rahmen von Steuerprüfungen
Zu Beginn des neuen Jahres wollen wir zunächst einen Blick auf das Ende des alten werfen: Nicht selten erhalten spanische Tochtergesellschaften im Dezember einen Anruf oder eine E-Mail von der Muttergesellschaft mit folgender Nachricht: Wir werden einen zusätzlichen management fee in Rechnung stellen, da dies in unserer Gruppe gängige Praxis ist. Wenngleich nachvollziehbar, können in der Praxis diese konzerninternen Posten – Services, Lizenzen, Finanzierungen oder Umstrukturierungen – ein verstecktes Körperschaftsteuer-Risiko mit sich bringen.
Nach den Leitlinien des Steuerkontrollplans (Plan de Control Tributario) 2025 prüfen die spanischen Steuerbehörden wieder prioritär internationale Geschäfte zwischen verbundenen Parteien, einschließlich des Informationsaustauschs mit ausländischen Steuer- und Finanzbehörden. Darüber hinaus kündigt sie Kontrollkampagnen mit Blick auf das Formular 232 - Meldung von Geschäften mit verbundenen Parteien - an und prüft verstärkt die Nachweise der Realität, Funktionen und Risiken dieser konzerninternen Transaktionen, da eine reine Erfüllung der formalen Anforderungen nicht ausreicht. Alle diese üblicherweise als „Transfer Pricing Report“ bezeichneten Unterlagen müssen der spanischen Steuerbehörde AEAT vor Ablauf der freiwilligen Abgabefrist der Körperschaftsteuererklärung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen weiterhin automatisierten Risikoanalysesysteme eingesetzt und die internationale Zusammenarbeit bei konzerninternen Transaktionen ausgebaut werden, einschließlich der „Joint Audits”, gemeinsamer Prüfungen mit Steuer- und Finanzbehörden anderer Länder.
Hinzu kommt die Umsetzung der Säule II (globale Mindestbesteuerung) für Konzerne mit einem Konzernumsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Spanien hat die Ergänzungsabgabe bereits verabschiedet, um eine effektive Mindestbesteuerung von 15 % sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wurden zur Umsetzung der Ergänzungssteuer die Formulare 240 (Anzeige), 241 (Mindeststeuerbericht) und 242 (Ergänzungssteuererklärung) bereits verabschiedet. Die Gestaltung einer entsprechenden internen formellen steuerlichen Compliance-Politik, die diesen neuen Steuerpflichten Rechnung trägt, ist daher von nicht unerheblicher Bedeutung, auch da die Bußgelder für Verstöße relevante Höhen erreichen können.
Kurz gesagt: Wenn eine spanische Tochtergesellschaft, unabhängig von der Größe des Konzerns, relevante Transaktionen mit verbundenen Unternehmen durchführt, ist eine detaillierte Überprüfung der Verträge, ihrer Bedingungen, der Verrechnungspreise, der Vorteile und Nutzen der Services sowie der Risiken und Funktionen, die mit diesen Transaktionen verbunden sind, erforderlich. Andernfalls könnte eine Reihe von Risiken entstehen, die ein Jahr guter Ergebnisse und unternehmerischer Anstrengungen zunichte machen könnten. Für Konzerne mit einem Gesamtumsatz von mehr als 750 Millionen Euro ist die Einhaltung der neuen formalen Anforderungen der steuerlichen Compliance zentral, um sich nicht mit leicht vermeidbaren Bußgeldern zu belasten.