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Die Incoterms 2020 sind da!

31/01/2020
| Dr. Thomas Rinne, Johannes Brand, LL.M.
Die Incoterms 2020 sind da!

Die Incoterms 2020 sind in Kraft. Die Änderungen sind überschaubar, zukünftige Verträge sollten dennoch angepasst werden. Außerdem sollte jeder Ex- und Importeur die Einführung nutzen, um die korrekte Verwendung zu überprüfen. Erfahrungsgemäß führt die Falschverwendung häufig zu langwierigen und kostspieligen Rechtsstreiten.

Kurze Wiederholung

Die Incoterms (kurz für „International Commercial Terms”) werden von der International Chamber of Commerce (ICC), einer nichtstaatlichen Organisation, herausgegeben. Sie sind eine Sammlung von Klauseln, die zum Ziel haben, auf jeweils drei Buchstaben komprimiert, die wichtigsten Parameter einer Warenlieferung zu regeln (Verantwortlichkeit für Transport und Kosten, Zoll sowie Beschädigung der Sache). Jede der Klauseln wird durch den Bestimmungsort ergänzt. „EXW Madrid“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an der Pforte seiner Fabrik oder seines Warenlagers in Madrid bereitzustellen hat (EXW = Ex Works). Die Incoterms entfalten Wirkung alleine durch die Bezugnahme im Vertrag und haben keinen staatlichen Charakter.

Was ist neu?

Die Incoterms 2020 bestehen nach wie vor aus 11 Klauseln. Die Klausel „DAT (Delivered at Terminal)“ ist gestrichen worden, hinzugekommen ist die Klausel „DPU (Delivered at Place Unloaded)“. Die Klausel DAT wurde häufig falsch verwendet, da angenommen wurde, dass an ein Hafenterminal geliefert werden muss. Tatsächlich sollte schon mit der alten Klausel der Verkäufer nur zur Lieferung an irgendein Entladeterminal verpflichtet werden. Um das klarzustellen und die korrekte Verwendung der Klausel zu fördern, wurde diese umbenannt und inhaltlich leicht angepasst.

Die weiteren Änderungen beschränken sich größtenteils auf Anpassungen und Klarstellungen. Gerüchte kursierten vor der Veröffentlichung der Incoterms 2020, dass die Klauseln „EXW (Ex Works)“ oder „DDP (Delivered Duty Paid)“ gestrichen werden sollten. Beides ist trotz häufiger Anwendungsprobleme nicht geschehen. Die Klausel DDP verpflichtet den Verkäufer, die Ware verzollt zu liefern, was ihm aber häufig gar nicht möglich ist, da die zollrechtlichen Regeln vieler Länder die Verzollung durch einen dort Ansässigen fordern. Bei richtiger Anwendung erfüllen die Klauseln aber dennoch ihren Zweck, denn nicht alle Länder regeln die Verzollung so.

Was ist zu tun?

Bestehende Verträge müssen nicht angepasst werden. Da Incoterms nur durch Bezugnahme Vertragsbestandteil werden, werden Gerichte grundsätzlich auch die älteren Fassungen der Incoterms zur Auslegung heranziehen. Neuabschlüsse sollten aber – aus diversen Gründen – auf Grundlage der Incoterms 2020 geschehen. Zudem sollte die Neuerung zum Anlass genommen werden, die korrekte Verwendung der Incoterms zu überprüfen. Die Incoterms erleichtern die Vertragsgestaltung enorm, aber ihre korrekte Verwendung erfordert Fachwissen und Prüfung im Einzelfall. Eine unbedachte Verwendung der Incoterms birgt das Risiko von Rechtsunsicherheiten, teurer und langwieriger Prozesse.

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