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Die EU schränkt Greenwashing ein: Wie die EmpCo-Richtlinie die Modebranche unter Druck setzt

27/02/2026
| Vanessa-Ariane Guzek Hernando
Die EU schränkt Greenwashing ein: Wie die EmpCo-Richtlinie die Modebranche unter Druck setzt

„Umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“, „CO₂-neutral“. Schon seit Jahren bewerben Modemarken ihre Produkte mit ökologischen Versprechen, häufig ohne detaillierte, fundierte Nachweise. Bereits 2021 führte die EU-Kommission ein entsprechendes Website-Screening durch, bei dem unter anderem zahlreiche Fashion-Brands unter die Lupe genommen wurden. Das Ergebnis war deutlich: 42% aller Versprechen erwiesen sich als übertrieben, falsch oder irreführend und könnten sich nach EU-Recht als unlautere Handelspraktiken einstufen lassen. 

Mit der Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo)“ sollen Verbraucherrechte nun gezielt gestärkt und Greenwashing wirksam eingedämmt werden. Diese modifiziert die Vorgaben der beiden EU-Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD / 2005/29/EG) und Verbraucherrechte (CRD / 2011/83/EU). Zwei Jahre nach Verabschiedung der Richtlinie soll sie von Mitgliedstaaten bis zum 26. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ab dem 27. September 2026 werden die neuen Vorschriften anzuwenden sein. Dabei müssen künftig allgemeine Nachhaltigkeitsbegriffe präzisiert werden bzw. auf offiziellen Umweltsiegeln beruhen. Auch zukunftsbezogene Aussagen wie „klimaneutral bis 2030“ bedürfen transparenter Offenlegung und externer Verifizierung. Zudem soll Werbung mit Klimaneutralität durch Kompensationsmaßnahmen, etwa durch CO₂-Zertifikate, unzulässig sein. „Cherry-Picking“, also die Pauschalisierung einer Teileigenschaft auf das Gesamtprodukt, wird ebenso untersagt. 

Im Bundestag wurden bereits am 19. Dezember 2025 die Gesetzesentwürfe zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts) beschlossen. Erweitert wurde die Richtlinie durch den Schutz vor manipulativen Online-Praktiken („Dark-Patterns“). Der spanische Gesetzesentwurf steht noch aus. 
Darüber hinaus ist der Unterschied zwischen der EmpCo-Richtlinie und der vorgeschlagenen Greens Claims Directive (GCD) zu betonen. Während die EmpCo irreführende Praktiken verbietet, sollte die Green Claims Directive detaillierte wissenschaftliche Nachweisstandards festlegen. Letztere liegt derzeit auf Eis, was die praktische Bedeutung von EmpCo weiter erhöht.

Allgemein steht für EmpCo vor allem die Textil- und Modeindustrie im Fokus der Regulierung. Kaum eine Branche wirbt so intensiv mit Nachhaltigkeit, während zeitgleich ressourcenintensive Produktionsprozesse und globale Lieferketten die Industrie prägen. Pauschale Aussagen ohne belastbare Nachweise werden somit künftig ein erhebliches rechtliches Risiko darstellen. Die Unternehmen sehen sich mit erhöhtem bürokratischem Aufwand konfrontiert. Sowohl für die spanische als auch die deutsche Modebranche bedeutet dies, dass Greenwashing künftig nicht nur reputations-, sondern auch kostenintensiv wird. Auf ehrliche, überprüfbare Nachhaltigkeitskommunikation wird in Zukunft wohl nicht mehr zu verzichten sein.

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