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Die EU erzielt Einigung über eine Abschwächung des europäischen Lieferkettengesetzes

30/01/2026
| Vanessa-Ariane Guzek Hernando
Die EU erzielt Einigung über eine Abschwächung des europäischen Lieferkettengesetzes

Das Europäisches Parlament hat mit breiter Mehrheit einer deutlichen Abschwächung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt. Die europäische Lieferkettenrichtlinie wurde 2024 verabschiedet und sollte ab 2027 umfassende menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen in der EU einführen. Noch vor ihrem praktischen Inkrafttreten wurde ihr Anwendungsbereich jedoch erheblich eingeschränkt.

Kern der Einigung ist die deutliche Anhebung der Schwellenwerte. Statt der ursprünglich vorgesehenen 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Jahresumsatz gelten die Pflichten künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Nach Angaben der Verhandlungsparteien fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen aus dem Anwendungsbereich. Unmittelbar betroffen bleibt nur noch ein kleiner Kreis sehr großer Konzerne.

Auch inhaltlich wurde die Richtlinie abgeschwächt. Zwar bleibt die Pflicht bestehen, Risiken für Menschenrechte und Umwelt entlang der Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zentrale Elemente wurden jedoch gestrichen oder reduziert. So entfällt die Verpflichtung zur Ausarbeitung verbindlicher Klimahandlungspläne. Eine einheitliche zivilrechtliche Haftung auf EU-Ebene ist nicht mehr vorgesehen; Schadensersatzansprüche sollen künftig ausschließlich nach nationalem Recht geltend gemacht werden. Unternehmen können weiterhin zur Einrichtung interner Beschwerdemechanismen verpflichtet werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes.

Ziel der CSDDD bleibt es, den Schutz von Menschenrechten weltweit zu stärken und große Unternehmen stärker in die Verantwortung zu nehmen, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Die ursprüngliche Fassung war jedoch auf erhebliche Kritik gestoßen, insbesondere wegen des hohen bürokratischen Aufwands und der praktischen Umsetzbarkeit bei komplexen globalen Lieferketten. Für viele Unternehmen bedeutet die Abschwächung nun deutlich geringere Compliance-Anforderungen. Mittelständische Unternehmen sind von direkten Pflichten weitgehend ausgenommen, können jedoch weiterhin indirekt als Zulieferer betroffen sein.

Für Deutschland ist die nationale Umsetzung besonders relevant. Entsprechend dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll die Richtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umgesetzt werden. Das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden, das die CSDDD in nationales Recht überführt. In der Übergangszeit ist eine Anpassung des LkSG vorgesehen, um administrative Belastungen zu begrenzen.

Die neue Fassung der CSDDD muss noch formell verabschiedet und anschließend von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Unternehmen sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre Compliance-Strukturen frühzeitig überprüfen.

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