Die Auswirkungen von ESG-Kriterien auf M&A-Transaktionen
ESG-Kriterien (Environmental, Social & Governance) sind längst nicht mehr ausschließlich der Corporate Social Responsibility zuzuordnen, sondern haben sich zu einem relevanten Faktor bei Fusionen und Übernahmen (M&A) entwickelt. Der Wert eines Unternehmens hängt im heutigen Marktumfeld nicht mehr nur von seiner finanziellen Lage oder seinen Wachstumsaussichten ab, sondern ebenso von seiner Fähigkeit, Risiken im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu erkennen, zu steuern und zu minimieren. Potenzielle Käufer prüfen daher zunehmend detailliert unter anderem die Einhaltung umwelt- und arbeitsrechtlicher Vorgaben, Datenschutz und Cybersicherheit, das Lieferkettenmanagement, Compliance-Richtlinien sowie die Governance-Struktur des Zielunternehmens.
Diese Entwicklung wird durch immer strengere Anforderungen an Nachhaltigkeit und Unternehmenstransparenz vorangetrieben. In Spanien führte das Gesetz 11/2018, mit dem die Richtlinie 2014/95/EU umgesetzt wurde, für bestimmte Gesellschaften die Verpflichtung ein, einen Bericht über nichtfinanzielle Informationen (Estado de Información No Financiera, EINF) in den Lagebericht aufzunehmen. Dieser Bericht muss unter anderem Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte, zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie zu Corporate Governance und Steuertransparenz enthalten. Zudem sind die in diesen Bereichen umgesetzten Strategien, die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken und die zu deren Steuerung ergriffenen Maßnahmen darzustellen.
Auf europäischer Ebene hat die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) einen wesentlichen Fortschritt bei der Standardisierung und Vergleichbarkeit von ESG-Informationen bewirkt. Die Richtlinie erweitert schrittweise den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen, führt einheitliche Berichtsstandards ein und stärkt die Mechanismen zur Überwachung und Prüfung der offengelegten Informationen.
Die Umsetzung der CSRD in spanisches Recht steht jedoch weiterhin aus. Diese Situation hat zusammen mit den auf europäischer Ebene im Rahmen der Omnibus-I-Initiative eingeführten Änderungen eine gewisse Rechtsunsicherheit sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für die mit der Erstellung und Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen beauftragten Fachleute geschaffen. Vor diesem Hintergrund haben die spanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores, CNMV) und das spanische Institut für Rechnungslegung und Abschlussprüfung (Instituto de Contabilidad y Auditoría de Cuentas, ICAC) Mitteilungen und Orientierungshilfen für Unternehmen veröffentlicht, die voraussichtlich dem neuen Berichtsregime unterliegen werden.
Aus transaktionsbezogener Sicht haben diese Entwicklungen Umfang, Qualität und Verlässlichkeit der für Investoren und Käufer verfügbaren Informationen erheblich erhöht. Die ESG-Analyse ist daher heute regelmäßig Bestandteil von Due-Diligence-Prüfungen und kann zu Kaufpreisanpassungen, Einbehalten, spezifischen Freistellungen oder erweiterten Zusicherungen und Garantien in Unternehmenskaufverträgen führen. ESG ist somit nicht mehr lediglich eine Frage der Reputation, sondern hat sich bei M&A-Transaktionen als zentrales Instrument etabliert, um potenzielle Risiken zu identifizieren, Risiken angemessen zuzuordnen und den Wert der Investition zu schützen.