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Der Tribunal Supremo äußert sich zur Figur des faktischen Geschäftsführers

31/05/2016
| Luis Miguel de Dios Martínez, Daniel Gutberlet
Der Tribunal Supremo äußert sich zur Figur des faktischen Geschäftsführers

Das spanische Kapitalgesellschaftsgesetz hat insbesondere die Haftung von faktischen Geschäftsführern anerkannt. Zu diesen de-facto Geschäftsführern zählen sowohl Personen, die faktisch Geschäftsführungsfunktionen ausführen, obwohl sie rechtlich nicht dazu bestellt wurden, als auch Personen, nach dessen Anweisungen die formell ernannten Geschäftsführer der Gesellschaft handeln.

Der Oberste Gerichtshof in Spanien (Tribunal Supremo) musste kürzlich die Frage entscheiden, ob die Staatliche Gesellschaft für Industriebeteiligungen in Spanien (Sociedad Estatal de Participaciones Industriales – „SEPI“) als faktischer Geschäftsführer betrachtet werden kann, falls diese mit dem Ziel der finanziellen Sanierung oder Privatisierung bei einem Unternehmen interveniert.

Der Tribunal Supremo führt in diesem Zusammenhang aus, dass die Figur des faktischen Geschäftsführers grundsätzlich die folgenden drei Voraussetzungen erfordert: (i) die Ausführung von Geschäftsführungs-funktionen; (ii) diese Ausführung von Geschäftsführungsfunktionen muss systematisch und kontinuierlich und mit einer qualitativen und quantitativen Intensität erfolgen und (iii) in unabhängiger Weise erfolgen, d.h. auf Basis einer autonomen Entscheidungsbefugnis mit Unterstützung durch die Gesellschaft.

Auch wenn die SEPI in den Privatisierungsprozessen Entscheidungen bezüglich der Strukturierung und der Sanierung von Unternehmen treffen muss, hat der Tribunal Supremo entschieden, dass diese Privatisierungs-prozesse nicht die Übernahme der laufenden Geschäftsführung der beteiligten Gesellschaft durch die SEPI mit sich bringt, die weiterhin den Verwaltungsorganen des jeweiligen Unternehmens obliege. Durch die alleinige Aufstellung von Richtlinien zur Durchführbarkeit des Sanierungsprozesses sowie deren Beaufsichtigung kann die SEPI nicht als faktischer Geschäftsführer betrachtet werden.

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