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Der spanische Nationale Gerichtshof hebt die seitens der Wettbewerbsbehörde verhängten Geldstrafen bzgl. des sog. „Nougat-Kartells“ auf

28/02/2022
| Aida Oviedo, Eduardo Crespo
Der spanische Nationale Gerichtshof hebt die seitens der Wettbewerbsbehörde verhängten Geldstrafen bzgl. des sog. „Nougat-Kartells“ auf

Am 19. November 2021 erließ der spanische Nationale Gerichtshof sechs Urteile mittels welcher der Beschluss der spanischen Wettbewerbsbehörde vom 7. April 2016 aufgehoben wurde. Dieser verhängte Geldbußen i.H.v. 6,12 Millionen Euro gegen die wichtigsten Hersteller des „turrón“ bzw. Nougat, wegen Beteiligung an einer kollusiven Vereinbarung.

Der Fall datiert aus 2012, als die Wettbewerbsbehörde auf mögliche wettbewerbswidrige Praktiken von Nougatherstellern aufmerksam gemacht wurde, die den Markt für Vertriebsmarken in mehreren Weihnachtskampagnen aufteilten. Nach eingehender Untersuchung wurde das Vorliegen einer einzigen fortgesetzten Zuwiderhandlung festgestellt, d.h. Austausch von wirtschaftlich sensiblen Informationen über die Lieferung von Nougat zwischen sechs Herstellern, insbesondere für Vertriebsmarken, von April 2011 bis November 2013.

Der Beschluss basierte die Existenz eines solchen Informationsaustauschs auf bestimmten E-Mails, WhatsApp-Konversationen, Sitzungseinladungen und anderen Dokumenten, die bei den unangekündigten Inspektionen im Rahmen der Untersuchung gesammelt wurden, und vertrat die Auffassung, dass dieser Informationsaustausch, soweit es sich um strategische Informationen handelte, einen Verstoß gegen Artikel 1 des Wettbewerbsgesetzes und Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellte.

Im Wettbewerbsrecht kann der Austausch von strategischen Daten zwischen Wettbewerbern eine kollusive Vereinbarung darstellen, wenn sie die strategische Unsicherheit verringert und wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen hat, wobei Informationen über künftige Preise oder Mengen wegen ihres wettbewerbswidrigen Zwecks als Beschränkungen gelten, ohne dass ihre Auswirkungen nachgewiesen werden müssen.

In den Urteilen legt der Nationale Gerichtshof fest, dass in dem Beschluss nicht nachgewiesen wurde, dass der Informationsaustausch die erforderlichen Eigenschaften aufwies, um als kollusives Verhalten betrachtet zu werden, d. h. häufiger Kontakt zwischen den Herstellern, Austausch privater Informationen bzgl. künftiger Geschäftsstrategien und ausreichende Aufschlüsselung der Information. Infolgedessen hob der Nationale Gerichtshof den Beschluss auf, sodass die Nougat-Hersteller schadlos verblieben.

Dieser Fall verdeutlicht, dass die Wettbewerbsbehörde bei ihren Ermittlungen besonders sorgfältig vorgehen und ausreichende Beweise für kollusives Verhalten und dessen wettbewerbswidrige Ziele oder Auswirkungen vorlegen muss.

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