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Der Spanische Nationale Gerichtshof erklärt die von der Wettbewerbsbehörde verhängten Geldstrafen gegen Transportunternehmen auf den Balearen für nichtig

30/06/2022
| Carlos Vérgez, Eduardo Crespo
Der Spanische Nationale Gerichtshof erklärt die von der Wettbewerbsbehörde verhängten Geldstrafen gegen Transportunternehmen auf den Balearen für nichtig

Im Zeitraum April-Mai 2022 erließ der Spanische Nationale Gerichtshof 29 Urteile, mittels welcher der Beschluss der spanischen Wettbewerbsbehörde vom 9. März 2017 für nichtig erklärt wurde, in dem gegen balearische Transportunternehmen sowie gegen einen Unternehmensverband Geldbußen i.H.v. 9,19 Millionen Euro aufgrund der Beteiligung an einem Kartell verhängt wurden.

Im Dezember 2013 wurde die Wettbewerbsbehörde aufgrund der Stellung eines Kronzeugenantrags wegen wettbewerbsbeschränkenden Methoden bzgl. des Personentransports im Straßenverkehr auf den Balearen, konkret in den Bereichen des öffentlichen Linienverkehrs, des öffentlichen Schulverkehrs und des Gelegenheitsverkehrs (Ausflüge, Besichtigungen und touristische Transfers) aufmerksam.

In dem Beschluss wurden Verstöße festgestellt, die sich auf die Festsetzung von Mindestpreisen, die Aufteilung der Schulrouten, die Empfehlung und Verbreitung von Fahrpreisen und bilaterale Vereinbarungen über den Vertrieb von Gelegenheitsverkehrsdiensten beziehen und insgesamt den Zeitraum von 1977 bis 2013 betreffen. Zu diesem Zweck stützte sich der Beschluss auf eine geografische Marktdefinition, die das gesamte Gebiet der Balearen umfasste, ohne einen Unterschied zwischen den einzelnen Inseln zu tätigen.

Im Wettbewerbsrecht ist die Definition des sachlich und geographisch relevanten Marktes ein wesentliches Element. Die Marktdefinition ermöglicht es auch, die tatsächlichen Wettbewerber der an den Absprachen beteiligten Unternehmen zu ermitteln, um mögliche Beschränkungen des wirksamen Wettbewerbs festzustellen. Der geografische Markt bezieht sich auf ein Gebiet mit ausreichend gleichmäßigen Wettbewerbsbedingungen, so dass es von anderen Gebieten unterschieden werden kann. In Anbetracht der Bedeutung der Marktdefinition für die Beurteilung des Sachverhalts kann eine fehlerhafte Definition, wie im vorliegenden Fall, zur Nichtigkeitserklärung der Zuwiderhandlungen führen.

In den Urteilen stellt der Spanische Nationale Gerichtshof fest, dass der Beschluss widersprüchlich ist, da er zwar anerkennt, dass die Inseln aufgrund ihrer örtlichen Merkmale getrennte Märkte darstellen, die Balearen jedoch als Ganzes als betroffenen geografischen Markt bezeichnet. So hat die Wettbewerbsbehörde nicht ordnungsgemäß zwischen der administrativen Zuständigkeit der ausschreibenden Stelle und dem betroffenen geografischen Markt unterschieden.

Die Zuwiderhandlungen wurden aufgrund dieses Prüfungsfehlers der Wettbewerbsbehörde für nichtig erklärt, da eine falsche Marktdefinition dazu führte, dass Unternehmen, die nicht im Wettbewerb zueinander standen, zur Verantwortung gezogen wurden, da ihr geografischer Markt auf die Inseln, auf denen sie Dienstleistungen erbrachten, hätte beschränkt werden müssen, sie in der Tat jedoch nicht im Wettbewerb standen. Alles in allem hebt dieser Fall die Wichtigkeit der Marktdefinition im Rahmen der Beurteilung von wettbewerbsrechtlichen Fällen hervor.

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