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Der Entwurf des Familiengesetzes und mögliche arbeitsrechtliche Auswirkungen

27/03/2024
| Sandra Schramm
Der Entwurf des Familiengesetzes und mögliche arbeitsrechtliche Auswirkungen

Am 1. März 2024 wurde von den spanischen Parlamentsfraktionen der Entwurf des Familiengesetzes verabschiedet. 

Ziel des Gesetzes soll nicht nur die Anerkennung der verschiedenen Familiensituationen in Spanien sein, sondern darüber hinaus auch die Gewährleistung des sozialen und wirtschaftlichen Schutzes für alle Familien und ihre Mitglieder in allen Lebensbereichen.

Der Gesetzgeber versucht damit einen gesetzlichen Rahmen für die Anpassung der Normen aufgrund der demografischen und sozialen Veränderungen wie der fortschreitenden Überalterung der Bevölkerung, der Anerkennung der Rechte der LSBTIQ und dem fortschreitenden Feminismus zu schaffen.

Daher ist ein weiteres ehrgeiziges Ziel des Gesetzesentwurfs der Abbau geschlechterspezifischer Diskrepanz. Hintergrund ist die Tatsache, dass Spanien das EU-Land mit dem höchsten Anteil von Frauen ist, die gezwungen sind, die Entscheidung für den Kinderwunsch bis zum 40. Lebensjahr hinauszuschieben.

Der Gesetzgeber will damit das Recht auf Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf regeln, um den Herausforderungen der Familiengründungen unter den derzeitigen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen gerecht zu werden.

Der Gesetzesentwurf sieht u.a. folgende Maßnahmen vor:

  • Erziehungsgeld in Höhe von 100 EUR pro Monat für Familien mit Kindern bis zum Alter von drei Jahren
  • Zertifikat für Alleinerziehende, welches den Zugang zu verschiedenen öffentlichen Dienstleistungen gewähren soll 
  • Angleichung der Rechte alleinerziehender mit zwei Kindern an die kinderreichen Familien und verstärkter Schutz kinderreicher Familien
  • Schutz von Migrantenfamilien: Garantie der Erteilung der sog. N.I.E. (Ausländerausweisnummer) für Kinder von Eltern, deren Aufenthaltssituation nicht reguliert ist.
  • Schutz für Familien mit Behinderten
  • Gleichstellung der Rechte für Lebensgemeinschaften, wie Anspruch auf Hinterbliebenenrente und auf Mindestrentenergänzung
  • Schaffung eines Zentralregisters für eingetragene Lebensgemeinschaften
  • usw.

Auf arbeitsrechtlicher Ebene sind vor allem Veränderungen und Anpassungen der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Flexibilisierung der Arbeitszeit und den Arbeitsschutz zu erwarten.

Der Gesetzgeber will für alle die gleichen Möglichkeiten gewährleisten, um eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Der Gesetzesenwturf sieht hierfür Prinzipien der Vereinbarkeit und Mitverantwortung und das gleiche Recht für alle vor, ihr Privat- Familien- und Berufsleben miteinander zu vereinbaren, welche durch spezifische Maßnahmen durch die zuständigen öffentlichen Verwaltungen festgelegt und gefördert werden sollen. Es ist zu erwarten, das dies zu einem verstärkten Kündigungsschutz führen wird.

Weitere Änderungen sind durch die Anerkennung und Gleichstellung von unverheirateten Paaren und gleichgeschlechtlichen Ehen und Partnerschaften zu erwarten.

Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Regeln das Gesetz in Zukunft für die Anerkennung aller Familiensituationen und deren Recht auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorsehen wird.

Link Entwurf Familiengesetz: https://www.congreso.es/public_oficiales/L15/CONG/BOCG/B/BOCG-15-B-69-1.PDF

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