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Das städtebauliche Moratorium an der Costa Brava

29/03/2019
| Eva Arrébola
La moratoria urbanística en la Costa Brava

Am 18. Januar 2019 wurde im Amtsblatt der Generalitat von Catalunya die Aussetzung von Lizenzvergaben sowie der Abwicklung der Stadtplanung und -verwaltung in den Küstengemeinden der Costa Brava veröffentlicht. Diese Aussetzung wirkt sich auf die folgenden Bereiche aus:

  • Entwicklungsbereiche,: a) die ganz oder teilweise innerhalb des 500m-Streifens des öffentlichen maritim-terrestrischen Bereichs liegen und b) in denen mehr als 50% der Fläche mit einer Steigung von mehr als 20% belegt sind, unabhängig davon, ob sie bereits durch eine abgeleitete Planung genehmigt wurden oder ob sie noch ausstehen.
  • Unbebaute städtische Flächen, die nicht in die Entwicklungsbereiche fallen, die: a) ganz oder zu mehr als 50 % innerhalb des 500 Meter langen Streifen des öffentlichen maritim-terrestrischen Bereichs liegen und b) in denen mehr als 50 % der Fläche mit einer Steigung von mehr als 20 % belegt sind.


Die Aussetzung wurde auf fakultativer Grundlage beschlossen und zielt darauf ab, einen Stadtplan für die Überprüfung von nicht nachhaltigen Böden an der Küste von Girona zu erstellen. Dieser Plan, von dem bisher nur ein Entwurf bekannt ist, wird eine detaillierte Überprüfung des Küstenstreifens der Costa Brava nach sich ziehen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Aussetzung zwar weder die Erneuerung, Rehabilitation, noch die Erweiterung bestehender Gebäude oder nicht bebauter Grundstücke innerhalb bestimmter historischer und traditioneller Strukturen betrifft; jedoch sind die Auswirkungen auf die Entwicklungen und die laufenden Immobilienoperationen offensichtlich, da die Aussetzung die im Prozess befindlichen Planungs- und/oder Verwaltungsgenehmigungen oder -instrumente nicht aus ihrem Anwendungsbereich ausgeschlossen hat. Die Bebauungsmöglichkeiten der betroffenen Grundstücke, in vielen Fällen urbanisiert oder im Zuge der Urbanisierung, sind damit stark erschöpft worden und mit ihnen auch die Rechtssicherheit, die der Immobilienverkehr für seine effektive Konsolidierung benötigt.

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