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Das Rathaus von Barcelona will eine Quote von 30% an Sozialwohnraum auferlegen

29/06/2018
| Eva Arrébola
Das Rathaus von Barcelona will eine Quote von 30% an Sozialwohnraum auferlegen

Das Amtsblatt der Provinz Barcelona hat am 20. Juni 2018 den Beschluss des Rathauses von Barcelona veröffentlicht mit dem vorerst der Änderung des Bauleitplans der Metropolregion („Plan General Metropolitano, PGM“) zugestimmt wurde um den Bestand der Sozialwohnungen zu erhöhen.

Sollte die Änderung des PGM endgültig in der zunächst genehmigten Version verabschiedet werden, werden bei Baumaßnahmen zum Neubau von Mehrfamilienhäusern oder großen Sanierungen von Gebäuden mit einer bebauten Grundfläche von mehr als 600 m2, mindestens 30 % dieser Grundfläche für öffentliche Sozialwohnungen bestimmt sein müssen. Diese zunächst angenommene Änderung legt auch fest, dass Teilungsgenehmigungen abgelehnt werden können, wenn sich herausstellt, dass es unmöglich wäre, auf den sich daraus ergebenden Grundstücken die Verpflichtung der Bestimmung zu Sozialwohnungsraum im oben genannten Sinne anzuwenden.

Nunmehr findet die öffentliche Auslegung statt, die noch bis zum 20. Juli 2018 andauert. In dieser Zeit können Einwendungen und Stellungnahmen eingereicht werden. Danach kann das Plenum des Rathauses gegebenenfalls vorläufig die Änderung des PGM beschließen. Der endgültige Beschluss steht dem Unterausschuss zur Stadtplanung zu, der aus Mitgliedern des Gemeinderates und der Regierung von Katalonien besteht. Daher kann es zu Abweichungen von den ursprünglich genehmigten und oben genannten Bestimmungen kommen.

Schließlich sei noch zu erwähnen, dass die nun vorerst genehmigte Version erfreulicherweise und entgegen dem vom Rathaus in der letzten Woche ausgedrückten Willen, nicht mit der Aussetzung von Genehmigungen einhergeht. Daher ist es für all diejenigen Bauträger, die von den neuen Maßnahmen betroffen sein könnten, sinnvoll, die entsprechenden Baugenehmigungen zu beantragen, bevor die Änderung des PGM endgültig beschlossen wird.

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