Das Protokoll des Familienunternehmens bei M&A-Transaktionen (Teil 1)
 
Bei M&A-Transaktionen in Familienunternehmen hat sich das Familienprotokoll als zentrales Instrument etabliert, um die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern zu regeln und die Kontinuität des Unternehmens zu sichern. Allerdings wird aktuell diskutiert, wie rechtlich wirksam ein solches Protokoll wirklich ist – vor allem, wenn es gegenüber Dritten oder gegenüber dem Unternehmen selbst durchgesetzt werden soll.
Bisher war die spanische Behörde für Rechtssicherheit und notarielle Angelegenheiten (DGSJFP) eher großzügig: Sie erlaubte es, in der Satzung sogenannte Nebenleistungen aufzunehmen, die auf das Familienprotokoll verweisen – auch wenn dieses Protokoll nicht im Handelsregister hinterlegt war. Voraussetzung war nur, dass das Protokoll notariell beurkundet und in der Satzung klar bezeichnet wurde.
Diese Praxis wird inzwischen von einigen Gerichten kritisch gesehen. So hat das Handelsgericht Nr. 1 in Sevilla (Urteil Nr. 64/2025) entschieden, dass eine solche Nebenleistung nicht ins Handelsregister eingetragen werden darf, wenn das zugrundeliegende Protokoll dort nicht hinterlegt ist. Nach Auffassung des Gerichts verlangt das Gesetz, dass solche Leistungen eindeutig und konkret in der Satzung geregelt sein müssen. Ein Verweis auf ein externes, nicht öffentlich zugängliches Dokument erfüllt diese Anforderungen nicht und schränkt die Durchsetzbarkeit sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber dem Unternehmen selbst ein.
Diese neue Rechtsprechung betont also Transparenz und klare Regelungen und stellt damit eine wichtige Veränderung bei der Eintragung von Familienprotokollen dar. Eine bloße Bezugnahme in der Satzung auf ein nicht eingetragenes Protokoll könnte rechtlich nicht ausreichen und die Wirksamkeit des Protokolls gefährden.
Für Familienunternehmen hat es große Auswirkungen: Bei einem Unternehmenskauf oder einer Umstrukturierung kann das fehlende Protokoll im Handelsregister zu Unsicherheit führen, weil die Verpflichtungen daraus nicht gegenüber dem Unternehmen oder Dritten durchgesetzt werden können – selbst wenn alle Gesellschafter unterschrieben haben.
In dieser Situation und solange die Gerichte keine endgültige Linie gefunden haben, ist es am sichersten, das Familienprotokoll im Handelsregister eintragen zu lassen und die entsprechenden Nebenleistungen klar und konkret in der Satzung zu verankern.
So wird das Familienprotokoll von einer reinen internen Vereinbarung zu einem echten Governance-Instrument mit rechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Bedeutung. Eine klare vertragliche Gestaltung und die öffentliche Eintragung sind entscheidend, um Rechtssicherheit und die Einhaltung familiärer Verpflichtungen bei zukünftigen M&A-Transaktionen zu gewährleisten.
Damit entwickelt sich das Familienprotokoll von einer bloßen internen Absprache zu einem vollwertigen Governance-Instrument mit erheblicher rechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Relevanz. Eine präzise vertragliche Ausgestaltung sowie die ordnungsgemäße Veröffentlichung durch Eintragung im Handelsregister sind unabdingbar, um Rechtssicherheit sowie die verbindliche Einhaltung familiärer Verpflichtungen im Kontext künftiger M&A-Transaktionen nachhaltig zu gewährleisten.
 
   
  