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Das Projekt "Mbappé-Gesetz" aus der Sicht des Sportrechts

31/05/2024
| Sven Wassmer
Das Projekt "Mbappé-Gesetz" aus der Sicht des Sportrechts

Nach dem so genannten "Beckham-Gesetz", benannt nach dem Fußballspieler David Beckham, der im Jahr des Inkrafttretens des Gesetzes (2003) von Real Madrid verpflichtet wurde, wird nun, da die Verpflichtung des französischen Spielers Kylian Mbappé durch Real Madrid bevorsteht, in der Presse von dem Projekt "Mbappé-Gesetz" gesprochen.

Ohne im Detail auf die Regelungen des Projekts einzugehen, ist hervorzuheben, dass  wichtige Unterschiede existieren zwischen, einerseits, dem "Beckham-Gesetz", welches neuen, nach Spanien entsandten Arbeitnehmern Vorteile hinsichtlich der Einkommenssteuer auf nationaler Ebene gewährt, und, andererseits, dem Entwurf des "Mbappé-Gesetzes", welches nur in der autonomen Region Madrid anwendbar wäre, und die autonome Einkommenssteuer nur dann reduziert, wenn der neue Anwohner in Vermögenswerte innerhalb der Region investiert. Da es sich um einen Verordnungsentwurf handelt, können sich der Text und sein Inhalt noch ändern. Beiden Verordnungen ist jedoch gemeinsam, dass weder das Gesetz von 2003 auf den Spieler David Beckham zugeschnitten war noch die neue Verordnung der Region Madrid zugunsten des französischen Spielers oder zum Zwecke seiner Verpflichtung bei Real Madrid ausgearbeitet wurde.

Ungeachtet der Tatsache, dass es sich nicht um eine auf den Spieler oder auf Real Madrid zugeschnittene Regelung handelt, besteht kein Zweifel daran, dass das neue Gesetz die Transfers zu Vereinen in der Region Madrid erleichtern würde, da die Kosten für die Verpflichtung eines Spielers, deren Gehalt häufig auf Nettobasis ausgehandelt werden, im Vergleich zu den Kosten desselben Transfers in Katalonien oder anderen autonomen Regionen erheblich reduziert werden.

Die Frage ist, ob diese Ungleichbehandlung zwischen Vereinen derselben Liga und desselben Verbandes gegen die Regeln des Sport- oder Wettbewerbsrechts verstößt. Könnten zum Beispiel die Profifußball-Liga, der Spanische Verband oder ein Verein gegen die Regeln verstoßen und hätte ein mögliches Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg?

Auch wenn die Beantwortung dieser Fragen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eine sehr viel eingehendere Untersuchung erfordern würde, kommt eine erste Analyse zu dem Schluss, dass die Erfolgsaussichten eines auf sport- oder wettbewerbsrechtlichen Argumenten gestützten Rechtsmittels gegen die Verordnung sehr gering wären.

Erstens sind Unterschiede in der steuerlichen Belastung von Sportlern in den EU-Ländern üblich, wie z. B. das bereits erwähnte "Beckham-Gesetz" oder die Steuervorschriften in Italien, die die Verpflichtung von Cristiano Ronaldo durch Juventus begünstigt haben. Diese Regeln betreffen Wettbewerbe auf europäischer Ebene und werden nicht als EU-rechtswidrig angesehen. Zweitens fällt die Festlegung von Vorteilen oder Vergünstigungen für den autonomen Anteil der Einkommensteuer in die Zuständigkeit der autonomen Regionen, und rechtfertigen meiner Meinung nach Auswirkungen auf sportliche Wettbewerbe keine Revision oder Korrektur dieser Regeln.

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