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Das neue zentrale Register der wirtschaftlichen Eigentümer

30/11/2023
| David Jódar Huesca, José Luis Díez Martín
Das neue zentrale Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Am 19. September trat der Königliche Erlass 609/2023 vom 11. Juli in Kraft, mit dem das Zentralregister für wirtschaftliches Eigentum ("RCTIR") geschaffen und dessen Bestimmungen genehmigt wurden. Mit dieser Erstellung werden die Bestimmungen der dritten und vierten Zusatzbestimmungen des Gesetzes 10/2010 vom 28. April zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ("Gesetz 10/2010") erfüllt und setzt somit die Rechtsvorschriften der Europäischen Union um.

In dieses Register werden die wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen, Personengesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, Trusts und ähnlichen Einheiten mit Sitz in Spanien aufgenommen, d.h. diejenigen Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte dieser Einheiten besitzen. Gibt es keine Person mit einer solchen Beteiligung, so wird die Geschäftsführung der Einheit als wirtschaftlicher Eigentümer betrachtet.

Dieses Register unterscheidet sich von anderen öffentlichen Registern dadurch, dass der Zugang zu den Daten eingeschränkt ist. Anders als beispielsweise beim deutschen Pendant (Register der wirtschaftlichen Eigentümer), wo jeder Dritte das wirtschaftliche Eigentum an einem Unternehmen einsehen kann, ist der Zugang zu den Daten im Register des wirtschaftlichen Eigentums auf die folgenden Personen und Institutionen beschränkt:

(i)    die Verwaltungen, die für die Prävention, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig sind;

(ii)    die verpflichteten Personen und Einheiten gemäß Artikel 2 des Gesetzes 10/2010, d.h. Kreditinstitute, Anwaltskanzleien und dergleichen;

(iii)    die Einheiten, durch ihre Vertreter, und über die Daten des wirtschaftlichen Eigentümers der entsprechenden Einheit;

(iv)    natürliche Personen in Bezug auf ihr eigenes wirtschaftliches Eigentum; und

(v)    Personen und Organisationen, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Eigentumsverhältnisse einer Einheit nachweisen können.

Die Verordnung begründet eine Rechtsvermutung des berechtigten Interesses für die Medien und Bürgervereinigungen, die mit der Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine Beziehung haben.

Die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Eintragung des wirtschaftlichen Eigentümers in das RCTIR kann dazu führen, dass das Eintragungsblatt der Einheit im Handelsregister geschlossen wird, so dass (mit wenigen Ausnahmen) keine Änderung an der betreffenden Einheit eingetragen werden kann. Darüber hinaus wird das Justizministerium befugt sein, Geldstrafen für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung festzulegen, obwohl diese Sanktionen noch nicht bekannt sind.

Zurzeit nimmt das Handelsregister nur Anträge von Aktionären, gesetzlichen Vertretern (bei Gesellschaften, deren Geschäftsführern) und den wirtschaftlichen Eigentümern selbst entgegen.

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