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Das neue Regelwerk für Ausbildungsverträge

30/01/2026
| Juan Ignacio González Nieto, José de Troya Fernández
El nuevo régimen de contratos formativos

Die Arbeitsrechtsreform von 2021 hat die Ausbildungsverträge in Spanien neu geregelt. Die bisherigen Vertragsformen wurden abgeschafft und durch zwei neue, an die Ausbildung gekoppelte Vertragstypen ersetzt. Das Königliche Dekret 1065/2025, veröffentlicht am 27. November 2025, konkretisiert diese Ausbildungsverträge auf Verordnungsebene. Diese sind am 17. Dezember 2025 in Kraft getreten:

  • Ausbildungsvertrag im dualen System (Contrato de formación en alternancia)

Ziel dieses Vertragstyps ist es, wirksam auf praktische Ausbildungsbedürfnisse zu reagieren und in direktem Zusammenhang mit der Ausbildungstätigkeit zu stehen, die die Arbeitsanstellung rechtfertigt.

Die Vertragsdauer wird im Ausbildungsplan festgelegt. Gesetzlich vorgesehen ist eine Mindestdauer von drei Monaten und eine Höchstdauer von zwei Jahren.

Eine Probezeit darf nicht vereinbart werden.

Die Arbeitszeit muss so gestaltet sein, dass sie mit dem akademischen Alltag des Auszubildenden vereinbar ist. Die tatsächlich im Unternehmen geleistete Arbeitszeit darf im ersten Jahr nicht mehr als 65 % und im zweiten Jahr nicht mehr als 85 % der maximal zulässigen Arbeitszeit betragen. Überstunden sowie zusätzliche Arbeitsstunden sind unzulässig. Ebenso verboten sind Nachtarbeit sowie Schicht- oder Wechseldienst.

Die formellen Anforderungen wurden verschärft. Der Vertrag muss zwingend schriftlich abgeschlossen werden und muss ausdrücklich Angaben zur Vertragsdauer sowie zur ausgeübten Tätigkeit enthalten. Zudem sind die Öffentlichen Arbeitsverwaltungen (Servicios Públicos de Empleo) innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Vertragsschluss über den Vertragsinhalt sowie gegebenenfalls über Verlängerungen zu informieren.

Es muss nachgewiesen werden, dass der Auszubildende tatsächlich immatrikuliert ist und die Ausbildung absolviert, welche die Arbeitsanstellung rechtfertigt. Handelt es sich um eine Ausbildung, die mit dem Katalog der Ausbildungsfachrichtungen des nationalen Beschäftigungssystems (Catálogo de Especialidades Formativas del Sistema Nacional de Empleo) verknüpft ist, muss im Vertrag die konkrete Ausbildung angegeben werden, die der Auszubildende erhalten wird.

Dem Vertrag sind als Anlagen sowohl der individuelle Ausbildungsplan als auch die Kooperationsvereinbarung beizufügen, die zwischen dem Unternehmen und der Ausbildungsstelle oder Bildungseinrichtung abgeschlossen wurde, bei der der Auszubildende die Ausbildung absolviert.

Ausbildungsverträge unterliegen der Arbeitslosenversicherung und den Beiträgen zum Lohngarantiefonds (FOGASA).

Die Vergütung richtet sich nach dem anwendbaren Tarifvertrag. Sie darf im ersten Jahr nicht unter 70 % und im zweiten Jahr nicht unter 75 % der tariflichen Vergütung liegen, die für die jeweilige Berufsgruppe und Vergütungsstufe der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit vorgesehen ist. Dies gilt jeweils proportional zur vereinbarten Wochenarbeitszeit.

Das Dekret begrenzt zugleich die Anzahl der Ausbildungsverträge, die in jedem Betrieb gleichzeitig bestehen können. Dies hängt von der Größe des Betriebes gemessen an der Mitarbeiterzahl ab: Bei bis zu 10 Mitarbeitern können 3 Verträge abgeschlossen werden, bei 11 bis 30 Mitarbeitern 7 Verträge, bei 31 bis 50 Mitarbeitern 10 Verträge und bei mehr als 50 Mitarbeitern 20 % der Belegschaft.

Für bestimmte Personen- bzw. Berufsgruppen bestehen dabei Ausnahmen. 

Mit derselben beschäftigten Person dürfen nicht zwei Ausbildungsverträge für dasselbe Ausbildungsniveau und denselben Tätigkeitssektor abgeschlossen werden. Außerdem gilt im Rahmen von Initiativen des Nationalen Beschäftigungssystems (iniciativas vinculadas al Sistema Nacional de Empleo), dass die eingestellten Personen das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben dürfen.

  • Vertrag zur Erlangung berufspraktischer Erfahrung (Contrato para la obtención de práctica profesional)

Diese Art von Verträgen richtet sich an Hochschulabsolventen, die Berufserfahrung entsprechend ihrem Studium erwerben möchten.

Ziel dieses Vertrags ist es, der beschäftigten Person eine ihrem Ausbildungs- bzw. Studienniveau entsprechende Berufspraxis zu vermitteln. Dadurch soll sie die für die spätere Tätigkeit nach ihrem Abschluss oder Zertifikat erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben.

Die Mindestdauer beträgt sechs Monate, die Höchstdauer ein Jahr. Bei Beschäftigten mit einer Behinderung oder bei Personen in einer Situation sozialer Ausgrenzung kann die Höchstdauer bei nachgewiesenem Ausbildungsbedarf auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Wird der Vertrag zunächst für eine kürzere Dauer geschlossen, kann er (sofern nichts anderes vereinbart ist) bis zur gesetzlichen oder tariflichen Höchstgrenze verlängert werden.

Die Probezeit darf höchstens einen Monat betragen, sofern der anwendbare Tarifvertrag keine kürzere Dauer vorsieht.

Die Arbeitszeit richtet sich nach dem für das Unternehmen geltenden Tarifvertrag, wie bei einem regulären Arbeitsvertrag. Überstunden sind jedoch grundsätzlich unzulässig, soweit keine gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen greifen.

Der Vertrag ist schriftlich abzuschließen und muss ausdrücklich als Vertrag zur Erlangung von beruflicher praktischer Erfahrung ausgewiesen sein. Die beschäftigte Person hat eine Kopie ihres Abschlusses bzw. der entsprechenden Bescheinigung vorzulegen. Zudem ist ein individueller Ausbildungsplan zu erstellen, wie er auch beim Ausbildungsvertrag im dualen System vorgesehen ist.

Die Vergütung wird durch den anwendbaren Tarifvertrag festgelegt.

Für die zulässige Höchstzahl solcher Verträge pro Betrieb gilt dieselbe Obergrenze wie beim Ausbildungsvertrag im dualen System. Ebenso finden die dort vorgesehenen Verbote und Einschränkungen Anwendung

Diese neuen Ausbildungsverträge schaffen insgesamt einen klaren Rahmen für die praktische Ausbildung in Unternehmen. Sie stärken arbeitsrechtliche Ansprüche und den sozialen Schutz und erleichtern zugleich jungen Absolventen den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Beide Vertragsarten sind auf unterschiedliche Situationen zugeschnitten und enthalten jeweils eigene Regeln, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen und missbräuchliche Nutzungen zu verhindern.

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