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Das Gesetz LO 1/2025 und die Änderungen in der Struktur der Justizorgane

31/10/2025
| Enrique Castrillo de Larreta-Azelain
Das Gesetz LO 1/2025 und die Änderungen in der Struktur der Justizorgane

Das Gesetz 1/2025, welches wir in unseren Artikeln der letzten Monate analysiert haben, führt nicht nur wichtige Neuerungen in den Verfahrensvorschriften ein, die sich auf die geeigneten Mittel zur Streitbeilegung (ADR) oder andere Aspekte des Zivilprozesses in Spanien beziehen, sondern enthält auch bedeutende Neuerungen in Bezug auf die Organisation und Arbeitsweise unserer Gerichte.

Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass die Gerichte erster Instanz durch die nun als Instanzgerichte bezeichneten Gerichte in jedem Gerichtsbezirk ersetzt werden. Diese Gerichte werden aus Fachkammern bestehen, wobei jedes Gericht mindestens über eine Zivilkammer und eine Strafkammer verfügen muss. Darüber hinaus können sie weitere Fachkammern umfassen: Handels-, Sozial-, Straf-, Verwaltungskammer, usw.

Dies bedeutet, dass die derzeit 3.800 Gerichte erster Instanz in unserem Land in 431 Instanzgerichte umgewandelt werden. Was ist laut der Vorschrift der Zweck davon? Einerseits soll die Spezialisierung und Vereinheitlichung der Kriterien gefördert werden. So ist beispielsweise ausdrücklich vorgesehen, dass sich die Richterversammlung jeder Kammer zur Prüfung und Bewertung von Kriterien trifft, wenn es unterschiedliche Interpretationen bei der Anwendung von Gesetzen zu identischen Sachverhalten gibt. Eine weitere bemerkenswerte Neuerung besteht darin, dass zwar in der Regel jede Angelegenheit einem Richter zugewiesen wird, aber auch zwei zusätzliche Richter ernannt werden können, die gemeinsam mit dem ursprünglich zuständigen Richter über eine Angelegenheit entscheiden, wenn dies aufgrund des Umfangs, der Komplexität oder der Anzahl der Beteiligten in der Sache zweckmäßig ist.

Andererseits, und vielleicht in erster Linie, zielt die Regelung auf eine Optimierung der Mittel und eine bessere Verteilung der Arbeitslast ab. Die personellen und materiellen Mittel, über die bisher jedes Einzelgericht verfügte, werden den neuen Instanzgerichten zur Verfügung gestellt, sodass sie (theoretisch) je nach Bedarf für die eine oder andere Abteilung eingesetzt werden können. Diese Umstellung wird gemäß dem Gesetz schrittweise erfolgen und soll bis zum 1. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Unserer Meinung nach wird dies eine bedeutende Veränderung in der Mentalität und Arbeitsweise der Gerichte und der dort tätigen Fachleute mit sich bringen, die nun nicht mehr nur einem einzigen Gericht zugeordnet sind, sondern ihre Dienste für eine viel größere Justizeinrichtung erbringen. Die Idee scheint gut zu sein, aber ihre Umsetzung in die Praxis erscheint kompliziert, und es ist möglich, dass diese Integration nicht zu einer besseren Nutzung der Ressourcen führt, sondern eher das Gegenteil bewirkt. Auf jeden Fall muss man eine gewisse Zeit abwarten, um zu sehen, wie sich dies in der täglichen Praxis unserer Gerichte entwickelt.

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