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Das Europäische Parlament verabschiedet die Lieferketten-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Menschenrechte und Umwelt

30/04/2024
| David Jódar Huesca, José Luis Díez Martín
Das Europäische Parlament verabschiedet die Lieferketten-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Menschenrechte und Umwelt

Das Europäische Parlament hat in seiner Abstimmung am 24. April 2024 die Lieferketten-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unter-
nehmen im Bereich der Menschenrechte und Umwelt (CSDDD) angenommen.

Diese Richtlinie verpflichtet Unternehmen und ihre Partner in der gesamten Lieferkette, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt, wie Verschmutzung und Zerstörung des Naturerbes, Ausbeutung von Arbeitskräften, Kinderarbeit und Sklaverei, zu verringern.

Die CSDDD verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem die Unternehmen verpflichtet sind, Risiken zu ermitteln und entsprechend der Ernsthaftigkeit des Risikos und der Wahrscheinlichkeit seines Eintretens zu handeln. Die Maßnahmen für die betroffenen Unternehmen, d. h. Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 450 Mio. EUR, lassen sich in die folgenden Kategorien einteilen:

(i) Integration von verantwortungsvollem Geschäftsgebaren in die Unternehmenspolitik und die Managementsysteme;

(ii) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte;

(iii) Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Abschwächung negativer Auswirkungen;

(iv) Nachgehen der Umsetzung von Maßnahmen und Ergebnissen;

(v) Kommunikation und Transparenz in Bezug auf die Behandlung der Auswirkungen und

(vi) Kooperation bei Abhilfemaßnahmen, wo dies angebracht ist.

Die Richtlinie sieht die Einrichtung einer Aufsichtsbehörde vor, die Untersuchungen durchführt und bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängt, die bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes des betreffenden Unternehmens betragen können.

Darüber hinaus sieht die Richtlinie die Möglichkeit der zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen vor, die ihren Verpflich-
tungen zur Verhinderung und Abmilderung negativer Auswirkungen, die nach der Risikobewertung als vorrangig einge-
stuft wurden, nicht nachkommen, oder wenn sie es versäumen, Schäden für natürliche und juristische Personen abzu-
stellen und abzumildern. Die CSDDD sieht eine 5-Jahres-Frist für die Erhebung einer zivilrechtlichen Haftungsklage vor, obwohl es jedem Mitgliedstaat überlassen bleibt, diese Verordnung umzusetzen und an die nationalen Rechtssysteme anzupassen.

Mit der Ausarbeitung der Sprachfassungen in den Mitgliedstaaten wird bis Ende des Jahres gerechnet. Darüber hinaus muss dieser Text vom Rat der Europäischen Union gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Nach der Veröffentlichung müssen die Mitgliedstaaten in einer Frist von zwei Jahre die Richtlinie umsetzen.

Die CSDDD ist ein Schritt vorwärts in der umfassenden europäischen Regulierung der Nachhaltigkeit und eine zentrale Säule des Green Deal.

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