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Compliance: Die strafrechtliche Haftung der juristischen Person

28/02/2017
| Raquel Buendia Garcia, Elena Bello
Compliance: Die strafrechtliche Haftung der juristischen Person


Die strafrechtliche Haftung einer juristischen Person kann nur bei Straftaten geltend gemacht werden, bei denen dies ausdrücklich vorgesehen ist, z. B. Verschwiegenheitsverletzung, Betrug, Informatikschäden, Vergehen im Zusammenhang mit geistigem und gewerblichem Eigentum, mit dem Markt und Verbrauchern oder Korruption bei internationalen Geschäftsvorgängen.

Gemäß Art. 31 des Código Penal haften juristische Personen in zwei Fällen:
a) Bei Straftaten, die im Namen oder Auftrag der juristischen Person und zu ihren Gunsten von faktischen oder rechtmäßigen gesetzlichen Vertretern und Geschäftsführern begangen wurden.

b) Bei Straftaten, die von Personen unter Aufsicht ihrer faktischen oder echtmäßigen gesetzlichen Vertreter oder Geschäftsführer begangen wurden, wenn diese bei der Ausübung sozialer Aktivitäten und im Auftrag und zu Gunsten der juristischen Person gehandelt haben.

Als Vorteil ist sowohl der direkte Nutzen (Erhalt eines Unternehmensgewinns) als auch der indirekte Nutzen (Einsparung von Kosten, die das Strafrisiko steigert) zu verstehen:

Die juristische Person haftet ebenso für Straftaten, die von natürlichen Personen begangen werden, die ihren gesetzlichen Vertretern oder Geschäftsführern unterstehen.

Die Bedingung, dass eine Straftat bei der Ausübung sozialer Aktivitäten und im Auftrag von und zu Gunsten der juristischen Person begangen wird, beinhaltet, dass nicht jede Straftat, die im Unternehmen begangen wird, eine Verantwortlichkeit der juristischen Person nach sich ziehen muss, sondern nur solche Straftaten, bei denen die handelnde Person im Auftrag der juristischen Person gehandelt hat, im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben und zu Gunsten der juristischen Person, auch wenn es sich um einen indirekten Nutzen handelt. Zudem konnte der Angestellte die Tat begehen, da die juristische Person nicht die nötige Kontrolle über ihn ausgeübt hat.

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