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Comfort Letters: zwischen unverbindlicher Willenserklärung und Einstandsverpflichtung

31/05/2022
| Anna Villaronga García
Comfort Letters: zwischen unverbindlicher Willenserklärung und Einstandsverpflichtung

Comfort Letter – „cartas de patrocinio“ im Spanischen, „Patronatserklärungen“ im Deutschen, wenngleich hierbei nicht aus den Augen verloren werden darf, dass angesichts der Internationalität von Transaktionen meist die englische Bezeichnung verwendet wird – sind eine übliche Methode bei Geschäftstransaktionen, mit denen seitens wirtschaftlich robusterer Gesellschaften einer Unternehmensgruppe, die von einem „Schüztling“ übernommenen finanziellen Pflichten besichert werden.

Zwar sind Comfort Letter in Spanien nicht gesetzlich geregelt, jedoch haben sich Akzeptanz und Verbreitung dieses Dokuments durch die Weltwirtschaft in der Praxis immer weiter ausgeweitet und diesem Dokument als Sicherheit im Handel Gültigkeit verliehen.

Obgleich es in der Praxis viele Arten von Kreditsicherheiten gibt, ist es üblich und gleichzeitig praktisch, wenn eine Tochtergesellschaft ihre Gesellschafter oder andere Gesellschaften der gleichen Unternehmensgruppe heranziehen kann, um ihre Bonität nachzuweisen und somit ihre Zahlungspflichten zu besichern, ohne dass dafür die Formalitäten oder Kosten erforderlich sind, die mit anderen Arten von Sicherheiten wie der Kaution oder der Bürgschaft verbunden sein können.

An dieser Stelle kommt die Muttergesellschaft oder eine andere Gesellschaft der Unternehmensgruppe ins Spiel. Durch einen Comfort Letter kann sie die finanzielle Unterstützung der Tochtergesellschaft versprechen, wie bei einer reinen Absichtserklärung, oder sich selbst gegenüber dem Gläubiger zum Einstehen für die Zahlungspflichten der Tochtergesellschaft verpflichten. Diese Dualität ist auf die Ausgestaltung derartiger Dokumente zurückzuführen, wodurch die konkrete Wortwahl für die Einstufung des Comfort Letter als „weiche“ oder „harte“ Patronatserklärung entscheidend wird.

Bei einer weichen Patronatserklärung handelt es sich um eine Absichtserklärung, mit der die finanzielle Unterstützung einer (Tochter-)Gesellschaft angeboten wird, sollte diese die von ihr geforderten Zahlungen nicht leisten können. Harte Patronatserklärungen hingegen begründen eine Pflicht zur vermögensrechtlichen Schadloshaltung gegenüber dem Gläubiger hinsichtlich des guten Ausgangs oder Ergebnisses einer Transaktion.

Nach der spanischen Rechtsprechung haben Pflichten, die im Wege eines Comfort Letters übernommen werden, gesamtschuldnerischen Charakter, der Gläubiger kann bei Verletzung besicherter Zahlungspflichten also sowohl die Schuldnerin als auch den Patron belangen.

Angesichts des Fehlens einer gesetzlichen Regelung empfehlen wir Comfort Letter mit Bedacht aufzusetzen und ihren Inhalt mit der größtmöglichen Klarheit zu gestalten, damit allen beteiligten Parteien ihre damit ggf. übernommenen Rechte und Pflichten bekannt sind.

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