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Club Deals

31/10/2023
| Florian Roetzer
Club Deals

Investoren sind häufig daran interessiert, nicht allein, sondern mit einem Co-Investor ein Unternehmen zu übernehmen. Die Motivation für ein solches Co-Investment kann darin bestehen, dass ein Finanzinvestor sich besonderes Know-how und Branchenexpertise eines Dritten sichern oder die Chancen auf einen Zuschlag bei einer Auktion verbessern möchte. Das führt oftmals zu einem gemeinsamen Investment des Finanzinvestors mit einem strategischen Investor, der in der Branche des Zielunternehmens bereits eine maßgebende Rolle spielt. Oder die Investitionssumme kann für einen Finanzinvestor wie einen Privat Equity-Fonds zu hoch sein, weil dieser nur eine bestimmte Summe nach seinen Statuten für ein Investment ausgeben darf oder ihm eine Investition in dieser Höhe zu riskant erscheint. Co-Investoren sind in diesen Fällen häufig Privat Equity-Fonds mit ähnlicher Anlagestrategie.

Auch zeitlich gesehen gibt es Co-Investments in unterschiedlicher Form. Die Co-Investoren können bereits gemeinsam im Rahmen eines organisierten Verkaufsverfahrens als Bietergemeinschaft auftreten. Alternativ kann der Käufer des Zielunternehmens erst nach dem Closing eine Teilbeteiligung an einen Finanz- oder strategischen Investor abgeben.

In all diesen Fällen spricht man in der M&A Praxis von Co-Investments, Bietergemeinschaften, Konsortien oder Club Deals.

Für jede Form des Club Deals ist es unerlässlich, dass die Co-Investoren ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse untereinander in einer Vereinbarung, dem sog. Consortium oder Club Agreement, eingehend regeln. Typische Regelungstatbestände dieses Vertrages sind die interne Corporate Governance-Struktur zur Entscheidungsfindung im Konsortium, die Vertretungsverhältnisse nach außen, die Exit-Rechte jedes Co-Investors und der Umgang mit den Transaktionskosten. Bei Club Deals mit mehreren Finanzinvestoren stellt sich die Einigung im Rahmen eines Club Agreements einfacher dar als bei einem Co-Investment bestehend aus einem Finanz- und strategischen Investor. Finanzinvestoren verfolgen häufig ähnliche Strategien und Investitionshorizonte. Strategisch denkende Unternehmen sind hingegen meistens an langfristigeren Investments interessiert.

Die Organisation von mehreren Investoren in einem Club führt zu einer Ressourcenbündelung, die eine Gefahr für den Wettbewerb darstellen kann. Deshalb sind Bieter-Clubs immer wieder Gegenstand kartellbehördlicher Prüfungen. Aus Sicht des europäischen und deutschen Kartellrechts stellt sich die Frage, ob die Bildung eines Konsortiums eine spürbare Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt. Oft werden durch das gemeinsame Investment und den Erwerb des Zielunternehmens Schwellenwerte der Fusionskontrolle überschritten.

Handelt es sich bei der zu erwerbenden Zielgesellschaft um einen Emittenten im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes bzw. ein börsennotiertes Unternehmen, gelten für die Co-Investoren zudem kapitalmarkt- und übernahmerechtliche Besonderheiten.

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