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Bußgeld wegen wettbewerbseinschränkender Praktiken im Automobilsektor

31/01/2016
Bußgeld wegen wettbewerbseinschränkender Praktiken im Automobilsektor

Die spanische Kartellbehörde hat ein Bußgeld von insgesamt 171 Mio € gegen 21 Unternehmen der Bereiche Handelsvertrieb und Vermarktung von Kraftfahrzeugen und Kundendiensten in ganz Spanien sowie gegen 2 Beratungsunternehmen verhängt. Gegenstand war der systematische, unter strenger Verschwiegenheit und Geheimhaltung durchgeführte Austausch vertraulicher und geschäftlich sensibler Informationen in drei Bereichen (Unternehmensführung sowie Kundendienst und Marketing) mit Hilfe der beiden Beratungsunternehmen. Dieser Informationsaustausch hat den wirksamen Wettbewerb durch eine künstliche Verminderung der Unsicherheit der Unternehmen in Bezug auf die Handelspolitik der Konkurrenten beeinträchtigt, was sich auf den Endverbraucher durch geringere Nachlässe, weniger aggressive Verkaufspolitik und geringerem Bestreben, sich von den anderen Unternehmen durch qualitativ bessere Dienstleistungen abzuheben, verlagert hat. Der gemeinsame Marktanteil der von diesem Verfahren betroffenen Unternehmen beträgt ca. 91% des Vertriebs von Kraftfahrzeugen in Spanien. Zur Berechnung der Bußgelder hat die spanische Kartellbehörde Sanktionssätze zwischen 0,10% und 2% des Gesamtumsatzes der Unternehmen im Jahr 2014 angesetzt.

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