Bußgeld von 3 Mio. Euro gegen Mediaset im Rahmen der Fusion von Telecinco/Cuatro
Die spanische Kartellbehörde hat gegen Mediaset ein Bußgeld in Höhe von 3 Mio. Euro wegen Verstöße gegen bestimmte eingegangene Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der Fernsehsender “Telecinco” und “Cuatro” verhängt. Im Jahr 2010 hatte die Behörde den Erwerb von Cuatro durch Gestevisión Telecinco, S.A. (jetzt Mediaset) unter bestimmten Auflagen genehmigt. Im neuen Rahmen des audiovisuellen Marktes sollen Werbetreibende weiterhin in jedem der Sender der neuen Gruppe unabhängig voneinander Werbung schalten können. Im März 2015 leitete die Behörde ein Sanktionsverfahren gegen Mediaset ein. Sie warf Mediaset vor, sich nicht an die Verpflichtung zur Unterlassung von jeglicher Geschäfts- und Preispolitik gehalten zu haben, die formell oder tatsächlich einen mittelbar oder unmittelbar verbundenen Verkauf an Werbetreibende ihrer Hauptsender Telecinco und Cuatro darstellt. Im Rahmen der Sanktion wurde ebenfalls berücksichtigt, das Mediaset im Rahmen der Werbeverhandlungen mit den Werbetreibenden zumindest vom 6. Februar 2013 bis zum 31. März 2014 die Einbeziehung einer Mindestinvestitionsquote in ihre Sender als Verhandlungsfaktor gefordert habe. Der Beschluss der Kartellbehörde kann nicht auf dem Verwaltungsweg angefochten werden; es kann jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht der Audiencia Nacional eingelegt werden. Es handelt sich bereits um das zweite Mal, dass gegen Mediaset ein Bußgeld wegen Verstöße gegen die im Rahmen des Zusammenschlusses Telecinco/Cuatro eingegangene Verpflichtungen verhängt wird. Bereits im Februar 2013 wurden Verstöße Mediasets gegen verschiedene auferlegte Verpflichtungen mit einem Bußgeld von 15 Mio. Euro geahndet.