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Bundesverfassungsgericht stoppt vorläufig Umsetzungsgesetze zum Einheitspatent

30/06/2017
| Paetrick Sakowski
Bundesverfassungsgericht stoppt vorläufig Umsetzungsgesetze zum Einheitspatent

Die deutsche Gesetzgebung zum europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (nachfolgend: europäisches Einheitspatent) einschließlich des einheitlichen Patentgerichts hat bereits Bundestag und Bundesrat passiert. Die noch notwendige Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sollte eigentlich ohne große Verzögerung erfolgen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht überraschend eine Verzögerung bewirkt. Wie vor kurzem bekannt wurde, ist bereits Anfang April das Bundesverfassungsgericht mit der Bitte an den Bundespräsidenten herangetreten, die Ausfertigung nicht vorzunehmen. Hintergrund ist, dass gegen die Gesetze zum europäischen Einheitspatent eine Verfassungsbeschwerde sowie ein Eilantrag anhängig sind. 

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde und des korrespondierenden Eilantrags dürften Bedenken gegen die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) sein. Die Vorwürfe sind, es gebe keinen effektiven Rechtsschutz gegen Einspruchsentscheidungen des EPA, mit denen europäische Patente für nichtig erklärt werden und die für u.a. Beschwerden im Einspruchsverfahren zuständigen Beschwerdekammern seien nicht hinreichend unabhängig von der Verwaltungsspitze des EPA. Die Bitte des Bundesverfassungsgerichts lässt erkennen, dass es den gestellten Eilantrag nicht für von vornherein völlig aussichtslos hält. Sollte das Bundesverfassungsgericht dem Eilantrag stattgeben, wäre auch die Ratifizierung des Abkommens durch Deutschland bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache oder zumindest bis zur Durchführung eines Reformprozesses beim EPA nicht möglich. Der bisher trotz aller durch den Brexit bedingten Verzögerungen noch greifbare Start des europäischen Einheitspatentsystems wäre in eine unbestimmte Zukunft verschoben.

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