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Bundesregierung plant Musterfeststellungsklage für Verbraucher

31/05/2018
| Dr. Thomas Rinne, Johannes Brand
Bundesregierung plant Musterfeststellungsklage für Verbraucher

In Deutschland tut sich etwas in Sachen kollektiver Rechtsschutz - die Bundesregierung hat am 09.05.2018 den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage“ (MFK) beschlossen. Das Gesetz wird nun in Bundesrat und Bundestag beraten und soll bereits am 01.11.2018 in Kraft treten.

Die MFK dient dem Verbraucherschutz. In einem „durch standardisierte Massengeschäfte geprägten Wirtschaftsleben“ käme es häufig zu einer Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucher, so die Begründung zu dem Entwurf. Häufig sähen die Verbraucher dann von der Rechtsverfolgung ab, da das Kostenrisiko in keinem Verhältnis zu dem erlittenen Schaden stünde.

Der Entwurf sieht daher eine Art Sammelklage vor, mit der aber nur die Feststellung einer bestimmten tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzung verlangt werden kann (bspw. die Fehlerhaftigkeit eines Produkts oder die Unrechtmäßigkeit von Bearbeitungsgebühren). Bei Einreichung der Klage muss glaubhaft gemacht werden, dass mindestens zehn Verbraucher betroffen sind. In einem – noch zu errichtenden – Klageregister können sich dann weitere Verbraucher eintragen. Finden sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher, ist die Klage zulässig. Es wird dann vor dem zuständigen Landgericht über die Klage verhandelt. Das Ergebnis gilt für und gegen die Verbraucher sowie das verklagte Unternehmen. Auf Grundlage der Feststellung können die Verbraucher ihre (Zahlungs-) Ansprüche individuell gegen das Unternehmen durchsetzen. Die Bundesregierung hat sich übrigens bewusst gegen eine Sammelklage nach US-amerikanischem Vorbild entschieden, bei dem der Prozessanwalt im Falle des Obsiegens einen hohen Anteil des Erlöses erhält. Die MFK darf daher auch nur durch Verbraucherschutzverbände ohne Gewinnerzielungsabsichten durchgeführt werden. Für die Verbraucher ist sie kostenfrei.

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