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Berufszulassungsregelung für Verwalter und Makler

31/10/2016
| Nereida Sánchez Pérez
Berufszulassungsregelung für Verwalter und Makler

Ende August hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Einführung beruflicher Zulassungsregelungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden eine Verbesserung der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen und eine Stärkung des Verbraucherschutzes angestrebt. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) rechnet mit einer Verkündung des Gesetzes spätestens im ersten Quartal 2017, wobei die Berufszulassungsregelungen erst Ende 2017 in Kraft treten dürften.

Für Immobilienmakler werden die Erlaubnisvoraussetzungen verschärft, indem ein Sachkundenachweis verlangt wird. Für Wohnungseigentums-verwalter wird erstmals eine Erlaubnispflicht in der Gewerbeordnung eingeführt. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögens-verhältnissen auch eine verbindliche Sachkundeprüfung. Mit der darüber hinaus im Gesetzentwurf vorgesehenen Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter sollen Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden geschützt werden, die durch die fehlerhafte Berufsausübung des Wohnungseigentumsverwalters entstehen können.

Die Sachkundeprüfung für gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter und Immobilienmakler, die in den letzten sechs Jahren vor Verkündung des Gesetzes ununterbrochen am Markt tätig sind, soll entfallen. Eine Befreiung gilt auch für sich selbstverwaltende Eigentümergemeinschaften und für die nicht gewerbsmäßige Verwaltung durch einen Mieteigentümer.

Nach dem Gesetzesentwurf haben Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter die Pflicht, die Qualifikation seiner Mitarbeiter aktiv zu prüfen.

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