Auswirkungen im vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Bereich der ADR-Methoden

Am 3. April trat das Organgesetz 1/2025 vom 2. Januar über Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Justiz in Kraft, dass die sogenannten alternative Streitbeilegungsmethoden (ADR - „Alternative Dispute Resolution”) als Voraussetzung für die Zulässigkeit von Klagen in allen Zivil- und Handelssachen einführt, mit wenigen Ausnahmen.
Das LO 1/2025 legt fest, dass jede gesetzlich anerkannte Verhandlungstätigkeit, an der die Parteien in gutem Glauben teilnehmen, gültig ist. Insbesondere werden im Gesetz einige konkrete Methoden wie Mediation, direkte Verhandlung oder die Abgabe verbindlicher Angebote genannt. Die Vorschrift legt außerdem die Anforderungen an die dokumentarische Nachweisbarkeit der Verhandlungstätigkeit sowie verschiedene zu beachtende Fristen fest.
Im zivil- und handelsrechtlichen Vertragsbereich können die Parteien diesem vorgerichtlichen oder Verhandlungsprozess vorgreifen, indem sie in den von ihnen abgeschlossenen Verträgen Stufenklauseln („multi-tiered clauses” oder „multi-step clauses”) zur Konfliktbeilegung festlegen. Diese Klauseln können, sofern sie klar formuliert und geregelt sind, die Schritte und Fristen festlegen, die vor der Einleitung gerichtlicher Schritte einzuhalten sind, wobei die geltenden Bestimmungen über ADR-Methoden einzuhalten sind.
Diese Regelung lässt sich jedoch nicht so ohne Weiteres auf Gesellschaftsstreitigkeiten übertragen. Denn eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass „der Gegenstand der Verhandlung und der Streitgegenstand identisch sind”. In einem gesellschaftsrechtlichen Konflikt, beispielsweise bei der Anfechtung von Gesellschaftsbeschlüssen wegen Verletzung des Auskunftsrechts, finden vor der Einleitung gerichtlicher Schritte nur selten vorherige Verhandlungen statt. Und wenn doch, dann zielt der Zweck der Verhandlung eher auf den Austritt des klagenden Gesellschafters aus dem Unternehmen ab als, dem Beispiel folgend, auf die Beseitigung des Informationsmangels vor einer Hauptversammlung.
Ungeachtet der vorläufigen Maßnahmen, die wir ergreifen können, müssen wir jedoch besonders aufmerksam verfolgen, wie unsere Gerichte die neuen Vorschriften auslegen werden.