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Änderungen im System der umgehenden Bereitstellung von Informationen

31/10/2017
| Víctor Manzanares
Änderungen im System der umgehenden Bereitstellung von Informationen

Am 11. Oktober 2017 ist der Änderungsentwurf der Verordnung HFP/417/2017 vom 12. Mai, zur öffentlichen Anhörung veröffentlicht worden, der die normativen und technischen Einzelheiten zur Schaffung der Führung des Umsatzsteuerregisters mittels der Internetseite der Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT), regelt.

Fast sechs Monate nach Rechtskraft der Vorschrift wurden formelle und technische Fragen gewürdigt, die ihre Änderung erfordern.

Unter den im Entwurf aufgenommen Änderungen wird die Aufnahme eines neuen Identifikationsfeldes für Rechnungsregister, die durch eine Gesellschaft in ihrer Eigenschaft als Nachfolgegesellschaft durch Unternehmensumstrukturierungen umgesetzt wurde, genannt. Ferner beinhaltet der Entwurf Klarstellungen zu entsprechenden Schlüsselpunkten hinsichtlich der Rechnungstypen und Dokumente, die aufzunehmen sind. Damit fügt man einen neuen Rechnungsschlüssel in das Register ein, um zwischen dem separaten Zollabwicklungsregister und einzelnen Verwaltungsdokumenten zu differen-zieren. Damit werden zwei spezifische Regelungsrahmen geschaffen, die es erlauben zu konkretisieren, ob die vereinfachte Rechnung die Identifikation des Empfängers beinhaltet oder die ausgestellte Rechnung die Identifikation des Empfängers nicht enthält.

Es wird auch die Identifikation jener ausgestellten Rechnungen durch Dritte benötigt, um sie bezüglich der Fristen zur Übermittlung von Informationen mit einzukalkulieren.

Ebenfalls wird ein neuer Schlüssel für Erhebungs- und Zahlungsmodalitäten der aufgenommenen oder betroffenen Vorgänge durch eine Sonderregelung zur äußerst genauen Einnahmen- und Ausgabenrechnung der IVA eingebettet. Es ist damit möglich, solche Einziehungen oder Zahlungen zu identifizieren, die mittels Einzugsermächtigung umgesetzt werden.

Es ist vorgesehen, dass der vorliegende Entwurf der Änderungen am 01. Januar 2018 in Kraft tritt.

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