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Änderungen bei der Aufstellung des Staatshaushaltes

28/09/2018
| Michael Lochmann
Änderungen bei der Aufstellung des Staatshaushaltes

Das Staatshaushalt ist ein Rechnungsabschluss – oder eine Gruppe von Rechnungsabschlüssen - der die Abrechnung des Gesamthaushaltes um-fasst. Er umfasst alle Haushalts-, Vermögens- und Finanztransaktionen, die während einer wirtschaftlichen Periode von der staatlichen Verwaltung durchgeführt werden. Während es sich bei dem Haushaltsplan um eine Planrechnung handelt, spiegelt der Staatshaushalt die Ergebnisse seiner Durchführung bzw. der Haushaltsführung wider.

Am 14. August 2018 wurde im Staatsanzeiger die Verordnung HAC/874/2018 vom 30. Juli veröffentlicht, in der die Verordnung HAP/1724/2015 vom 31. Juli über die Aufstellung des Staatshaushaltes geändert wurde. Letztere legt die Besonderheiten fest, die bei der Erstellung des Staatshaushaltes in Bezug auf die Vorschriften für die Konsolidierung von Abschlüssen im öffentlichen Sektor, genehmigt durch die Verordnung HAP/1489/2013 vom 18. Juli, anzuwenden sind. Diese Vorschrift hatte zur Folge, dass seit dem Jahr 2014 der Staatshaushalt konsolidiert aufgestellt wurde.

Nach Ablauf der seinerzeit festgelegten Übergangsfrist wird nun vorge-schlagen, langfristig die modifizierte Equity-Methode für die Abschlüsse der gemeinschaftlich kontrollierten und der assoziierten Unternehmen sowie der Kreditinstitute und der Versicherungsunternehmen anzuwenden, wobei der Grundsatz der Wesentlichkeit zwischen den verschiedenen Bilanzierungsmethoden sowie die erheblichen Kosten, die sich aus der Anwendung der nicht-modifizierten Equity-Methode ergeben würden, berücksichtigt werden. Darüber hinaus setzt diese Verordnung mehrere Vorschläge um, die in den Stellungnahmen der Gemischten Kommission für die Beziehungen zum Rechnungshof zu den Erklärungen über den Staatshaushalt für die Jahre 2013, 2014 und 2015 enthalten sind.

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