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Änderungen am Allgemeinen Kontenrahmen

31/01/2016
Änderungen am Allgemeinen Kontenrahmen

Kurz vor Weihnachten hat das spanische ICAC auf seiner Webseite die Eröffnung des Anhörungsverfahrens zum Entwurf des königlichen Erlasses zur Änderung des Allgemeinen Kontenrahmens (PGC), des Kontenrahmen für KMU (PGC-Pymes), der Vorschriften zur Aufstellung von konsolidierten Jahresabschlüssen (NFCAC) und der Vorschriften zur Anpassung des Allgemeinen Kontenrahmens an gemeinnützige Einrichtungen angekündigt.

Die jetzt beschlossenen Änderungen sind in drei Blöcken zusammengefasst. Der erste Block betrifft die Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschrif-ten für kleine Unternehmen. An zweiter Stelle werden die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für immaterielle Vermögensgegenstände überar-beitet. Der letzte Block enthält eine geringfügige Überarbeitung der Vor-schriften zur Aufstellung von konsolidierten Jahresabschlüssen in Bezug auf die Verpflichtung zur Konsolidierung, die Behandlung des bei der Kon-solidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmenwertes und einige techni-sche Verbesserungen.

Hinsichtlich der Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften für kleine Unternehmen ist neben dem Wegfall der Verpflichtung zur Aufstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung für diejenigen Unternehmen, die den verkürzten PGC oder den PGC-Pymes verwenden, auch die Reduzierung der Anhangsangaben zum Jahresabschluss hervorzuheben. Für kleine Unternehmen fallen dabei die bisher in verschiedenen Vorschriften ausserhalb des Rechnungswesen verstreuten Informationsanforderungen weg. Ausgenommen davon sind aber die in steuerlichen Vorschriften vorgesehenen Informationen, die ausschliesslich der Steuererhebung dienen.

Hinsichtlich der Überarbeitung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften enhält der Entwurf lediglich Änderungen bei immateriellen Vermögensgegenständen, insbesondere beim Geschäfts- oder Firmenwert, der nun wieder abgeschrieben wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwertes zehn Jahre beträgt und dessen Abschreibung linear erfolgt.

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