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2020 verjähren die Schulden, die zwischen 2005 und 2015 entstanden sind. Was muss man jetzt beachten?

31/01/2020
| Patricia Ayala
2020 verjähren die Schulden, die zwischen 2005 und 2015 entstanden sind. Was muss man jetzt beachten?

Wir starten in ein neues Jahr und ein neues Jahrzehnt, das einige Veränderungen mit sich bringt, unter anderem die Verjährung der zwischen 2005 und 2015 generierten Schulden. Jeder Gläubiger muss in diesem Jahr mit Vorsicht agieren, damit die Fristen der Schulden nicht verjähren, die er noch eintreiben muss. Als Folge der Reform, die durch das Gesetz 42/2015 vom 5. Oktober (in Kraft seit 7. Oktober 2015), in unser spanisches Bürgerliches Gesetzbuch eingeführt wurde, wurde die Verjährungsfrist für persönliche Schulden, von 15 auf nur 5 Jahre verkürzt. Um zu vermeiden, dass diese Verkürzung der Frist denjenigen Personen, die ein Verfahren anhängig gemacht haben, auf das diese Verjährungsfrist anwendbar ist, Schaden zufügt und sie die Möglichkeit verlieren, einen Anspruch geltend zu machen, wurde eine Übergangsregelung eingeführt. Das bedeutet, dass alle persönlichen Handlungen, die ihren Ursprung vor dem 7. Oktober 2015 haben, spätestens an diesem schicksalhaften Tag, dem 7. Oktober 2020, verjährt sind.

WAS IST IM JAHR 2020 ZU TUN?

Das wird davon abhängen, ob wir über den Gläubiger oder den Schuldner sprechen. Was den Schuldner betrifft, so wird er nichts tun müssen, und vielleicht wird 2020 sein Glücksjahr sein, in dem er die Befreiung von seinen Schulden feiern kann. Der Gläubiger einer Schuld muss jedoch die Verjährung durch Zahlungsbefehle an den Schuldner mitteilen und unterbrechen. Eine solche Unterbrechung der Verjährung kann durch eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung oder durch jede andere Maßnahme erfolgen. Dies würde den oben genannten Zeitraum unterbrechen und die fünfjährige Frist würde erneut beginnen, wie es das spanische Bürgerliche Gesetzbuch zu diesem Zeitpunkt vorsieht. Es würde ausreichen, ein sogenanntes „Burofax“ oder ein Einschreiben zu schicken, mit dem klaren Inhalt, dass die ausstehende Schuld eingefordert wird. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, so schnell wie möglich alle unbezahlten und vertragswidrigen Forderungen zu überprüfen, denn wenn die entsprechenden Forderungen nicht geltend gemacht werden, ist es möglich, dass die Forderung verjährt und Sie von der massiven Verjährung der Forderungen, die am 7. Oktober 2020 stattfinden wird, betroffen sind.

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