15% Mindestbesteuerung von Unternehmen: Herausforderungen und wirtschaftliche Auswirkungen
Spanien kommt der Einführung einer globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen in Höhe von 15 % einen Schritt näher.
Das Regierungskabinett hat grünes Licht für einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie gegeben, mit der in der Körperschaftsteuer (impuesto de sociedades) ein globaler Mindeststeuersatz von 15 % für multinationale Großunternehmen eingeführt werden soll. Diese Entscheidung folgt den Einigungen auf Ebene der G20 und der OECD und stellt einen Fortschritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung und für einen faireren Steuerwettbewerb dar.
Der Gesetzentwurf der Zentralregierung sieht eine Ergänzungssteuer vor, die in Verbindung mit dem bereits in Spanien geltenden Mindestsatz erhoben werden soll, sodass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro ihre Gewinne mit mindestens 15 % versteuern müssen. Die Ergänzungssteuer ist so gestaltet, dass eine Doppelbesteuerung vermieden und Unternehmen daher nicht für den gleichen Steuertatbestand zweimal zur Kasse gebeten werden sollen.
Ausnahmen sollen für bestimmte Organisationen gelten, z. B. öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Rentenfonds, angesichts ihrer besonderen Rolle und ihres wichtigen gesellschaftlichen Beitrags.
Der Mindestsatz von 15 % soll sicherstellen, dass multinationale Großunternehmen einen angemessenen Beitrag zum spanischen Staatshaushalt leisten. So rechnet Spanien mit einem zusätzlichen Steueraufkommen in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro.
Auf globaler Ebene soll die Einführung der Mindestbesteuerung Schätzungen zufolge 125 bis 150 Milliarden Euro generieren – kein kleiner Betrag im internationalen Steuersystem. In Spanien werden jedoch voraussichtlich nur wenige Unternehmen von der Maßnahme betroffen sein, was eine Debatte über Wirksamkeit und Umfang der Maßnahme ausgelöst hat.
Für einige ist diese Initiative ein Schritt in Richtung eines gerechteren und ausgewogeneren Steuersystems, andere kritisieren hingegen die Komplexität und die ständigen Änderungen der spanischen Steuervorschriften. Steuerexperten betonen die Notwendigkeit eines stabilen Rahmens, der nicht nur Steuereinnahmen erhöht, sondern auch Investitionen und Wirtschaftswachstum fördert.
Mit der Maßnahme zur Einführung des Mindeststeuersatzes von 15 % reiht sich Spanien in die Liste der Länder ein, die sich verpflichtet haben, die Steuerregelungen für Großunternehmen zu verschärfen, und setzt damit ein deutliches Zeichen für sein Engagement für Steuergerechtigkeit und unternehmerische Verantwortung.