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Kurzarbeit

13/10/2020
| Karl. H. Lincke, Pía V. Kohrs, Saphira Mouzayek
Kurzarbeit

Die zunehmend ansteigenden Corona-Zahlen haben in Spanien Anlass zu erneuten Beschränkungen und weiteren Corona-Maßnahmen gegeben.

Um Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, setzt Spanien weiterhin auf eine altbewehrte Maßnahme: die Kurzarbeit (ERTE). Im Wesentlichen ähnelt die spanische Kurzarbeit den bereits bekannten Grundsätzen. Allerdings ergeben sich allerlei Unterschiede hinsichtlich der Voraussetzungen und Auswirkungen sowie in Bezug auf das notwendige Verfahren vor der Arbeitsbehörde.

Insbesondere nach den Corona-bedingten Gesetzesänderungen im März und Juni diesen Jahres können die inhaltlichen und formellen Aspekte der Kurzarbeit in Spanien ein wenig unübersichtlich werden. Kompliziert wird es besonders für Unternehmen, die aufgrund der zweiten „Corona-Welle“ nun auch in eine „zweite Runde“ der Kurzarbeit gehen.

Anbei finden Sie eine übersichtliche Chart zum Thema Kurzarbeit in Spanien zum kompakten Download als PDF*. Für weitere Fragen, dürfen Sie sich gerne direkt an Mariscal & Abogados wenden.

*Kurzarbeit (ERTE) zweite Corona-Welle

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