Artikel: "socio único"
30/11/2016
Der Alleingesellschafter haftet auch bei keiner Eintragung der Eigenschaft als Einpersonengesellschaft, wenn er keine Absicht zur Schädigung der Gläubiger hatte
Die spanische Rechtsordnung erlaubt seit März des Jahres 1995 Einpersonengesellschaften. Diese sind speziellen Bestimmungen des Gläubigerschutzes unterworfen, da bei einer Einpersongesellschaft eine V...
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