Artikel: "programa de cumplimiento normativo penal"
31/03/2017
Die Freistellung juristischer Personen von der strafrechtlichen Haftung
Art. 31 bis 2 LO 1/2015 (Strafgesetzbuch) bestimmt unter welchen Bedingungen die juristische Person von der strafrechtlichen Haftung befreit werden kann: „Erstens. Das Verwaltungsorgan muss vor der...
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