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Artikel: "programa de cumplimiento normativo penal"

Compliance
Spanien

31/03/2017

Die Freistellung juristischer Personen von der strafrechtlichen Haftung

Art. 31 bis 2 LO 1/2015 (Strafgesetzbuch) bestimmt unter welchen Bedingungen die juristische Person von der strafrechtlichen Haftung befreit werden kann: „Erstens. Das Verwaltungsorgan muss vor der...

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