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Wirtschaftsprüfer von Pescanova verurteilt

30/11/2020
| Marta Arroyo Vázquez
Wirtschaftsprüfer von Pescanova verurteilt

Der spanische nationale Gerichtshof (Audiencia Nacional) hat den ehemaligen Vorsitzenden der Pescanova, S.A. zu acht Jahren Haft und die elf Angeklagten des ehemaligen Vorstands zu Gefängnisstrafen zwischen sechs Monaten und dreieinhalb Jahren verurteilt. Doch zum ersten Mal wurde neben der Gesellschaft auch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verurteilt.

Das Urteil fasst die Umstände zusammen: 2008 entwarf der Vorsitzende der Pescanova zusammen mit wenigen Vertrauten eine dreiphasige Strategie, um weiter die Bankfinanzierung nutzen zu können, von der das Unternehmen abhing. In der ersten Phase schufen sie mehrere illegale Finanzierungsformen und eine Reihe fiktiver Kauftransaktionen; damit begingen sie Urkundenfälschung von handelsrechtlichen Dokumenten. In der zweiten Phase nutzten die Angeklagten die Bankfinanzierung durch Factoring-Verträge und Bankdiskontpolicen, bei denen die Banken durch die Umwandlungen von Rechnungen in Handelswechsel betrogen wurden, die zu vermeintlichen Fischabnahmeverträgen gehörten; Handlungen, die als Betrugsdelikt klassifiziert wurden. In der dritten Phase wurde im Jahresabschluss durch die Verringerung der Finanzpassiva und die Aufnahme nicht realer Gewinne ein fiktives Bild der Finanzlage der Gesellschaft gezeichnet, das so auch der Öffentlichkeit und insbesondere den Investoren vermittelt wurde. In den Augen der Richter begründeten diese Tatbestände die Straftaten der Bilanzfälschung und Fälschung von Wirtschafts- und Finanzinformationen.

Für diese letzten Straftaten wurde eine der bedeutendsten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Spaniens nun zusammen mit dem den Jahresabschluss unterzeichnenden Partner verurteilt. Das Urteil wird damit begründet, dass sowohl die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als auch der Partner Zugriff auf die gesamte Buchhaltung der Unternehmensgruppe hatten und sie mit ihren Prüfungsberichten ausnahmslos für alle Transaktionen der Muttergesellschaft, die die Buchhaltungsvorschriften verletzten, gebürgt und so ermöglicht hätten, dass das gezeichnete Bild der Finanz- und Vermögenslage der Pescanova nicht ihrer wirklichen, hoch verschuldeten Lage entsprach. Aus all diesen Gründen wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammen mit der Pescanova und ihren sechs ehemaligen Vorstandsmitgliedern verurteilt, gesamtschuldnerisch Schadenersatz i.H.v. insgesamt 126,8 Millionen Euro gegenüber den betroffenen Unternehmen zu leisten.

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