Wie man in Spanien erfolgreich ein Online-Geschäft gründet
Viele ausländische Unternehmen überlegen online in den spanischen Markt zu expandieren. Es ist wichtig für jedes hieran interessierte Unternehmen sich der Voraussetzungen bewusst zu sein, die ein Unternehmen erfüllen muss, um den spanischen Markt für Verbraucher erschließen zu können.
Auf der einen Seite steht die Verbraucherschutzverordnung, deren Anwendung in Spanien das Ergebnis der Umsetzung des EU Rechts ist. Die Vorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sind ebenfalls anwendbar, wie in der Verordnung Rom I festgelegt. Aus diesem Grund müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmen, die ein Online-Geschäft in Spanien betreiben wollen, sich an die spanische Gesetzgebung anpassen und eine Reihe von vorvertraglichen Anforderungen erfüllen.
Das Online-Geschäft muss auch den Bestimmungen des spanischen Datenschutzgesetzes, „LOPD“, entsprechen, das die Notwendigkeit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Verbrauchers hinsichtlich der Erhebung personenbezogener Daten sowie der Anerkennung seiner Rechte (Recht auf Zugang, Berichtigung, Annullierung oder Widerspruch) festlegt. Außerdem müssen bestimmte Informationen des Unternehmens den Verbrauchern und Behörden zur Verfügung stehen (Adresse der ständigen Niederlassung in Spanien oder E-Mail-Konto, unter anderem). Eine weitere spanische Norm die berücksichtigt werden muss, ist das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs, die wettbewerbswidrige Praktiken reguliert.
Auch müssen die Online-Aktivitäten in Spanien mit der Ausstellung von Rechnungen und die entsprechende Zahlung von Steuern beachtet werden.
Schließlich ist zu beachten, dass am 25. Mai 2018 die allgemeinen Vorschriften zum Datenschutz (RGPD) in Kraft treten werden, sodass die Unternehmen sehr aufmerksam auf die Erfüllung ihrer teilweise neuen Verpflichtungen achten sollten.