Wie kann die Körperschaftsteuer angesichts der COVID-19-Krise gesenkt werden?
In letzter Zeit ist viel über die Maßnahmen geschrieben worden, die die spanische Regierung aufgrund vom COVID-19 in den Bereichen Arbeit, Justiz und natürlich auch im Bereich der Steuern ergriffen hat. Die Vorschläge der Regierung beschränken sich jedoch auf die bloße Hemmung bestimmter Fristen für die Zahlung von Steuerschulden und den Zahlungsaufschub für KMU bei Steuerbeträgen bis zu 30.000 Euro auf maximal 6 Monate (wobei ab dem 3. Monat Verzugszinsen zu zahlen sind). Mit anderen Worten: Keine Spur von Steuersenkungen.
Daher ist unabdingbar zu prüfen, welche anderen Maßnahmen zur Senkung der Körperschaftsteuerlast ergriffen werden können. Eine dieser Maßnahmen ist die Verbuchung der Gewinne im Zeitpunkt der tatsächlichen Einziehung und nicht im Zeitpunkt des Verkaufs der Waren oder Dienstleistungen. Dies ist besonders relevant, da viele Marktteilnehmer aufgrund der absehbaren fehlenden Liquidität Zahlungsaufschübe beantragen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Zeitraum zwischen der ersten und der letzten Fälligkeit des Aufschubs mindestens ein Jahr betragen muss. Eine weitere Maßnahme wäre im Detail zu prüfen, welche Zahlungsausfälle aufgetreten sind, um entsprechende Rückstellungen (Ausgaben) zu bilden, die letztlich den Jahresgewinn mindern. Darüber hinaus sollten unter anderem der Verkauf von Vermögenswerten mit Verlust, die Neubewertung des Buchwerts von Vorräten, die Nutzung des Abzugs für Investitionen in Forschung, der Erwerb von Unternehmen mit Verlust und die korrekte Anwendung von Verlustvorträgen, die Rücklage zur Kapitalbildung und Verschmelzungen in Betracht gezogen werden.
Wie wir sehen, gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreifen kann und sollte, da die Regierung bisher noch keine Schritte unternommen hat, um die Steuerlast der Unternehmen zu verringern.