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Was kostet ein Zivilprozess?

31/03/2021
| Dr. Thomas Rinne, Johannes Brand, LL.M.
Was kostet ein Zivilprozess?

„Über Geld spricht man nicht.“ Sollte man aber. Und das tun wir. Was kostet eigentlich ein Zivilprozess?

1. Eigene Anwaltskosten

Die anwaltliche Vergütung ist in Deutschland durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) reguliert. Die Vergütung ist grundsätzlich abhängig von dem Streitwert. Bei EUR 100.000,00 liegen die Gebühren z. B. bei ca. EUR 4.200,00. Bei einem Vergleich fällt eine Vergleichsgebühr an (nicht zu verwechseln mit der – verbotenen – Erfolgsvergütung). Ein Kostenrechner findet sich online bspw. hier.

Gebühren nach dem RVG sind Mindestgebühren, dürfen also nicht unterschritten werden. Das Gesetz bietet aber die Möglichkeit an, Vergütungsvereinbarungen zu schließen. Diese Vergütungsvereinbarungen sind bei Wirtschaftskanzleien absoluter Standard. Fast ausnahmslos wird dann ein bestimmter Stundensatz vereinbart, der je nach Größe der Kanzlei, Spezialisierung oder Fachgebiet oder Seniorität des bearbeitenden Anwalts variiert. Die Stundenhonorare spezialisierter mittelständischer Wirtschaftskanzleien liegen zwischen EUR 250,00 und 350,00 Euro.

Die Auswahl des Anwalts sollte sich nicht (nur) an dem aufgerufenen Honorar orientieren, sondern an dem Vertrauen in den Anwalt, das Problem des Mandanten zu lösen. Wer billig kauft, kauft doppelt. Das gilt bei der Prozessvertretung genauso.

2. Gerichtskosten

Auch das Gericht möchte für seine Tätigkeit „bezahlt“ werden. Die Gerichtsgebühren liegen bei einem Streitwert von EUR 100.000,00 bei knapp EUR 3.400,00. Der Kläger muss sie vorschießen. Bei einem Vergleich reduzieren sich die Kosten übrigens auf ein Drittel.

Hinzu kommen ggf. Sachverständigengebühren und Reisekosten von Zeugen. Gerade der Sachverständige kann schnell ebenso viel kosten wie Gericht oder Anwalt.

3. Kostenerstattung

Das Prinzip der Kostenerstattung im Zivilprozess ist spanischen Mandanten erfahrungsgemäß unbekannt. Aber auch deutsche Mandanten kennen es häufig nur ansatzweise.

Verlierer erstattet Gewinner die Kosten. Dazu zählen Anwaltsgebühren, Gerichtskostenvorschuss, Reisekosten. Anwaltsgebühren werden allerdings „nur“ auf Höhe der gesetzlichen Mindestgebühren erstattet.

Die mögliche Kostenerstattung kann im Falle des Unterliegens aber auch ein Nachteil sein. Das bezeichnet man als „Prozesskostenrisiko“. Die Summe aus eigenen Anwaltskosten, Gerichtskosten und Kostenerstattung kann dann bei EUR 100.000,00 Streitwert schnell bei EUR 15.000,00 und mehr liegen und in zwei Instanzen bei EUR 50.000,00 (also der Hälfte des Streitwerts).

4. Fazit

Oberste Maxime ist daher: Prozesse vermeiden! Denn erfahrene Anwälte wissen, dass Prozesse teuer sind und klären darüber auf. Stattdessen versuchen sie, eine außergerichtliche Regelung zu finden, geben dabei nicht zu früh auf. Sie verhandeln professionell, sachlich und empathisch, ohne die Fronten zu früh zu verhärten und lösen verfahrene Situationen auf. Alles andere führt in einen langen und teuren Rechtsstreit, der am Ende nicht im Interesse der Mandanten ist.

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