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Vorübergehende Aussetzung des FIFA-Reglements für Spielerberater

31/01/2024
| Dr. Sven Wassmer
Vorübergehende Aussetzung des FIFA-Reglements für Spielerberater

Mit Rundschreiben Nr. 1873 vom 30. Dezember 2023, gerichtet an die nationalen Fußballverbände, hat die FIFA die Aussetzung einiger Bestimmungen des FIFA-Reglements für Fußballagenten (FRFA) bekannt gegeben. Seit seiner Verabschiedung im Dezember 2022 hat das FRFA zu zahlreichen Kontroversen geführt, insbesondere unter Agenten und Vermittlern, und seine Anwendung und Rechtmäßigkeit wurde in mehreren Ländern gerichtlich angefochten.

Bestimmungen über die Limitierung und andere Beschränkungen des Honorars, das Verbot der Doppelvertretung, Publizitätspflichten und die obligatorische Unterwerfung unter die FIFA, unter anderem, wurden von verschiedenen Seiten kritisiert und vor Gericht angefochten.

Schließlich war es eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Dortmund vom 24. Mai 2023, die das FRFA zumindest vorübergehend gestürzt hat. Die Verfügung verpflichtet die FIFA, mehrere Bestimmungen des FRFA auszusetzen, was sich unmittelbar auf Spielertransfers in Deutschland und der Europäischen Union sowie auf die Tätigkeit und Honorare der beteiligten Berater auswirkt. Obwohl es sich nicht um eine Endentscheidung handelt, war die FIFA verpflichtet, die Verfügung umzusetzen. Um Ungleichheiten innerhalb des FIFA-Systems zwischen Europa und dem Rest der Welt zu vermeiden, hat die FIFA beschlossen, die Aussetzung freiwillig auf die ganze Welt auszuweiten. Andererseits ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die FIFA nicht die Suspendierung des gesamten FRFA erklärt, sondern nur der Bestimmungen, welche von der oben erwähnten Verfügung des Landgerichts betroffen sind. Daher bleiben andere Bestimmungen des FRFA, wie z.B. die Verpflichtung für Vereine und Spieler, sich nur von lizenzierten Agenten beraten zu lassen, im Prinzip in Kraft.

Obwohl das FIFA-Rundschreiben darauf hinweist, dass der Internationale Sportschiedsgerichtshof (CAS) und andere Gerichte in der Vergangenheit die Vereinbarkeit des FRFA mit nationalem und internationalem Recht erklärt haben, hat diese Anordnung die Unsicherheit innerhalb der Branche, und sicherlich auch innerhalb der FIFA selbst, verstärkt. Die Vereinbarkeit bestimmter Bestimmungen, wie z. B. die Anwendung einer Obergrenze des Beraterhonorars, mit dem nationalen und EU-Wettbewerbsrecht ist zumindest zweifelhaft, und ganz entscheidend wird das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in dem bei ihm anhängigen Verfahren sein. Der Ausgang dieses Verfahrens ist ungewiss, und ein für die FIFA ungünstiges Urteil würde einen großen Teil der neuen Verordnung über Fußballagenten und -vermittler zu Fall bringen und die FIFA wohl zwingen, das gesamte System neu zu überdenken. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die FIFA das System im Jahr 2007 vollständig geändert und die Figur des lizenzierten Agenten durch die des registrierten Vermittlers ersetzt hatte, um in der FRFA 2022 zur Lizenzierungspflicht für Agenten zurückzukehren.

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