Vorteile des neuen „Startup“-Gesetzentwurfs
Am 21. Dezember 2021 stimmte das spanische Abgeordnetenhaus dem Gesetzesentwurf zur Förderung des Ökosystems aufstrebender Unternehmen zu, besser bekannt als das neue Startup-Gesetz (das "Startup-Gesetz"). Ziel des Gesetzes ist, eine steuer-, handels-, verwaltungs- und zivilrechtliche Sonderregelung einzurichten, die die besonderen Umständen der „Startups“ berücksichtigt.
Der Gesetzesentwurf bietet jenen Gesellschaften, die als Startups bezeichnet werden, verschiedene vorteilhafte Bedingungen im Rahmen ihrer Gründung und den anfänglichen Jahren ihrer Tätigkeit. Dass Startup-Gesetz legt fest, dass es sich zur Anwendung dieser Vorteile um neu gegründete Gesellschaften oder solche die seit nicht mehr als fünf bzw. sieben Jahren (je nach Tätigkeit) tätig sind handeln muss; die nicht aus Fusionen, Spaltungen oder Umwandlungen hervorgegangen sind; die ihren Gesellschaftssitz und mindestens 60% ihrer Arbeitsverträge in Spanien haben; ein innovatives Unternehmen sind; und keinerlei Dividenden ausschütten oder an einem geregelten Markt zugelassen sind.
Die Gesellschaften, die (gemäss der vorgenannten Bedingungen) als Startups bezeichnet werden, profitieren von folgenden Vorteilen:
- (nicht-ansässige Investoren sind nicht verpflichtet eine Ausländeridentifikationsnummer („Número de identidad de extranjero“ bzw. „NIE“) zu erhalten;
- Lockerung des maximalen Prozentsatzes eigener Gesellschaftsanteile der Gesellschaft zwecks der Durchführung von Vergütungsvereinbarungen;
- Eintragung der Gründungsurkunde der Gesellschaft innerhalb von 5 Werktagen (6 Werkstunden im Falle der Verwendung der Standarsatzung), sowie die Eintragung der Gesellschaftshandlungen innerhalb derselben Frist im Handelsregister;
- Befreiung von Notar- und Registergebühren, sowie von den Eintragungsgebühren im Falle der telematischen Verarbeitung und der Verwendung der Standardsatzung; und
- Aussetzung der Auflösungsregelung aufgrund von Verlusten, die das Nettovermögen der Gesellschaft auf einen Betrag reduzieren, der weniger als die Hälfte des Stammkapitals beträgt, während der ersten drei Jahre nach der Gründung.
Zu den steuerlichen Vorteilen gehören unter anderem eine Senkung des Steuersatzes der Körperschaftssteuer und der Einkommenssteuer für Nichtansässige, die Erhöhung des steuerbefreiten Betrags bzgl. Aktienoptionen, der Zahlungsaufschub für Steuerschulden mit Verzicht auf Bürgschaften und ohne Verzugszinsen, und die Abschaffung der Doppelbesteuerung im Falle von Mehrfachtätigkeit, für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Kurz gesagt, das neue Startup-Gesetz zielt darauf ab, die Unternehmensführung flexibler zu gestalten, die verwaltungsrechtlichen Barrieren zu reduzieren und eine Reihe von Steuervergünstigungen für Unternehmer, Arbeitnehmer und Investoren zu gewähren, um die Gründung von Startups bzw. aufstrebenden Unternehmen zu fördern und so internationales Talent und Kapital anzuziehen und zu gewinnen.