Voraussetzungen der Teilnahmeberechtigung an Nationalmannschaften
An der Weltmeisterschaft 2022 in Katar nehmen 137 Spieler teil, die in einem anderen Land als dem, welches sie repräsentieren, geboren wurden. Obwohl es als logisch erscheinen könnte, dass ein Sportler der mehr als eine Staatsbürgerschaft besitzt, wählen kann, welches Land er sportlich vertreten will, ist die Rechtslage nicht so einfach, da der Besitz der Staatsbürgerschaft alleine nicht zur Teilnahme an Auswahlteams berechtigt. Und selbst wenn die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden, ist ein Wechsel von einem Auswahlteam zu dem eines anderen Landes nur in Ausnahmefällen möglich.
Die erste Voraussetzung um Mitglied einer Nationalmannschaft zu sein ist, die Staatsbürgerschaft des entsprechenden Staates zu besitzen. Dies erscheint offensichtlich, allerdings musste der Europäische Gerichtshof in mehreren Entscheidungen (Rechtssachen Walrave, Donà und Bosman) feststellen, dass diese Voraussetzung nicht gegen die Bestimmungen über Freizügigkeit und freien Dienstleistungsverkehr der Europäischen Union verstoßen.
Andererseits gibt der Besitz der Staatsbürgerschaft alleine allerdings nicht das Recht, die Auswahlmannschaft dieses Landes zu vertreten, da zwischen Nationalität nach öffentlichem Recht und „sportlicher Nationalität“ (wie von jedem internationalen Sportverband, z.B. FIFA, autonom festgelegt) unterschieden wird, wobei die sportliche Nationalität entscheidend für die Teilnahmeberechtigung an Auswahlmannschaften ist. Anders ausgedrückt ist die Staatsbürgerschaft notwendig für die Erlangung der sportlichen Nationalität, aber sie ist nicht die einzige Voraussetzung.
Die konkreten Voraussetzungen zur Erlangung der sportlichen Nationalität, und damit zur Berechtigung der Teilnahme an Wettbewerben von Auswahlteams, werden von jedem internationalen Verband bestimmt, und sind unterschiedlich.
Eine typische Voraussetzung betrifft Sportler welche mehrere Staatsbürgerschaften besitzen, denn diese dürfen nur das Land vertreten, in welchem sie oder einer ihrer biologischen Eltern oder Großeltern geboren wurden, oder in welchem sie eine bestimmte Zeit gelebt haben (gemäß FIFA z.B. mindestens 5 Jahre). Die zusätzlichen von den Verbänden geforderten Voraussetzungen haben das Ziel, die sportliche Integrität der Wettkämpfe zu gewährleisten.
Die wohl praxisrelevanteste Frage ist, ob ein Sportler zu einer Auswahlmannschaft einer anderen Nation wechseln kann, nachdem er bereits mit einer Auswahlmannschaft an offiziellen Wettbewerben teilgenommen hat. Auch diesbezüglich legen die internationalen Sportverbände die Kriterien fest, und obwohl dabei Unterschiede bestehen, finden bestimmte Grundprinzipien auf viele Sportarten Anwendung. Typischerweise ist nur ein Wechsel gestattet, und eine Vielzahl von Verbänden (z.B. FIFA) verbietet einen Wechsel, wenn der Sportler bereits mit der Nationalmannschaft des vorherigen Landes an Wettbewerben der höchsten Stufe („A-Nationalmannschaft“), oder an anderen Wettbewerben nach Vollendung des 23. Lebensjahres, teilgenommen hat.