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Vor- und Nachteile von Schiedsgerichtsklauseln

28/06/2019
| Dr. Thomas Rinne
Vor- und Nachteile von Schiedsgerichtsklauseln

In der Geschäftspraxis steht bei grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen die Regelung zum Gerichtsstand ganz am Ende und ihr wird von den Beteiligten meistens wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dies ist ein Fehler. Denn häufig ist es nicht nur entscheidend, welche Partei das bessere Recht auf seiner Seite hat, sondern vor welcher Gerichtsbarkeit Ansprüche durchgesetzt werden können. Es kommt nicht selten vor, dass sich Vertragsparteien nicht auf einen Gerichtsstand einigen können. Als Ausweg wird dann häufig eine Schiedsgerichtsklausel in Erwägung gezogen. Schiedsgerichte sind private Gerichte, sie werden beispielsweise von Handelskammern organisiert. Die Schiedsrichter sind in aller Regel Rechtsanwälte. Die Verfahrensregelungen finden sich in eigenen Schiedsordnungen.

Schiedsverfahren werden stets in einer einzigen Instanz abgeschlossen. Hierdurch wird eine Beschleunigung des Rechtstreits erreicht. Es gibt nach einzelnen Schiedsordnungen, z.B. der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) auch besondere Verfahrensarten für kleinere und damit schneller abzuwickelnde Verfahren. Die Kosten eines Schiedsverfahrens liegen auf den ersten Blick höher als bei staatlichen Gerichten. Allerdings wird ein Schiedsverfahren eben auch in einer einzigen Instanz zu Ende gebracht, während es vor staatlichen Gerichten bis zu drei Instanzen geben kann, wodurch die Kosten auch ein beträchtliches Ausmaß annehmen können. Zu den Vorteilen von Schiedsverfahren gehört sicherlich, dass sowohl die Schiedsorganisation wie der Schiedsort und die Sprache des Verfahrens von den Parteien frei gewählt werden können. Letzteres ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Vertragsparteien den Vertrag z.B. in englischer Sprache abschließen. Dann liegt es nahe, als Verfahrenssprache Englisch zu wählen. Es ist stets den Schiedsort frei zu wählen. Außerdem kann nach eigenen Verfahrensordnungen die Anzahl der Schiedsrichter (ein oder drei Schiedsrichter) gewählt werden. Wegen der zahlreichen Besonderheiten sollten Schiedsgerichtsklauseln stets mit anwaltlicher Beratung formuliert werden.

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