Verurteilung wegen verursachter Umweltverletzung
Das spanische Oberste Gericht hat die Verurteilung des CEO zu vier Jahren Gefängnis bestätigt, dessen Unternehmen durch den Betrieb eines Steinbruchs landschaftliche Veränderungen herbeigeführt und Abwässer in einen Bach und einen Stausee geleitet hatte. Darüber hinaus wurde er zur Zahlung von 475.000 Euro zur Wiederherstellung des Steinbruches verurteilt.
Das Urteil erging gegen den CEO des Unternehmens, da dieses seine Aktivität ohne Beachtung des umweltrechtlichen Verfahrens und ohne umweltrechtliche Genehmigung ausübte. Das Urteil ging davon aus, dass der CEO während seiner Amtszeit trotz Kenntnis der Einzelheiten der Tätigkeit im Steinbruch untätig geblieben war und trotz der ihm zustehenden Befugnisse keine Entscheidungen zur Vermeidung oder Abmilderung der Umweltschäden getroffen hatte.
Die Verteidigung führte dagegen an, dass das Unternehmen und nicht der CEO persönlich verantwortlich sei. Dieses Argument lehnten die Richter ab und gingen davon aus, dass hier keine strafrechtliche Haftung des Unternehmens eingreifen konnte, da im Zeitraum der Handlungen (zwischen 1997 und 2009) der spanischen Rechtsordnung die straf-rechtliche Verantwortung juristischer Personen noch nicht bekannt war. Diese wurde erst im Jahr 2010 in das spanische Strafgesetzbuch (Código Penal) eingefügt.
Das Urteil geht darüber hinaus davon aus, dass die Verantwortung natürlicher Personen unabhängig von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen besteht, und dass beide nebeneinander stehen können. Die Verantwortlichkeit der juristischen Person schließ e diejenige der sie vertretenden natürlichen Person nicht aus, wenn bei letzterer die Elemente der Täterschaft gegeben sind, d. h. eine zurechenbare, deliktische Handlung, die zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit führt, vorliegt.