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Unternehmenskaufverträge und Covid-19 – Vorüberlegungen und MAC-Klauseln

29/01/2021
| Florian Roetzer, LL.M.
Contratos de compraventa de empresas y Covid-19 – Consideraciones previas y cláusulas MAC

Die Covid-19-Krise hat auch auf dem Rechtsmarkt zu Unsicherheiten geführt. Hiervon betroffen sind unter anderem Unternehmenstransaktionen. Im Rahmen dieses und der folgenden Newsletter soll ein ausgesuchter Überblick über die damit verbundenen Themenbereiche aufgezeigt werden. Entsprechend der anwaltlichen Ausrichtung des Verfassers konzentrieren sich die Ausführungen auf M&A-Transaktionen im mittelständischen Bereich.

Bereits bei Projektbeginn wird sich der Rechtsanwalt neben den üblichen Fragestellungen zum kommerziellen und wirtschaftlichen Hintergrund der Transaktion Gedanken darüber machen müssen, inwieweit das Zielunternehmen von der Corona-Krise betroffen ist. Oftmals wird die Pandemie negative Auswirkungen auf ihren Betrieb haben. In diesen Fällen sind die betroffenen Betriebsteile und Folgen möglichst genau zu bestimmen, um sie bei der Ausgestaltung des Unternehmenskaufvertrages hinreichend berücksichtigen zu können. Freilich ist auch denkbar, dass das Zielunternehmen von der Krise nicht betroffen ist oder von ihr gar profitiert. Das gilt insbesondere für IT-Unternehmen. In diesen Fällen wird es regelmäßig weniger Corona-veranlasste Regelungen bedürfen.

In diesem Zusammenhang sind sog. MAC-Klauseln von Bedeutung, auch wenn ihr Einsatz im Mid Cap-Bereich infolge des starken Wettbewerbs tendenziell abgenommen hat. Was ist eine MAC-Klausel und welchen Zweck verfolgt sie? Oftmals fallen der Abschluss des Unternehmenskaufvertrages (sog. Signing) und sein Vollzug mittels Anteilsübertragung und Kaufpreiszahlung (sog. Closing) aus rechtlichen Gründen zeitlich auseinander. So können zwischen Signing und Closing viele Wochen liegen. Eine MAC-Klausel gibt dem Käufer das Recht, bei Vorliegen eines bestimmten negativen Ereignisses nach Signing den Vollzug des Unternehmenskaufvertrages, insbesondere die Kaufpreiszahlung, zu verweigern. Aufgrund dieser erheblichen Bedeutung einer MAC-Klausel ist auf ihre klare inhaltliche Ausgestaltung besonders zu achten. Aus Käufersicht ist die Aufnahme einer marktbezogenen MAC-Klausel wünschenswert, da die staatlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund von Covid-19 erhebliche negative Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft und damit auf das Zielunternehmen haben kann.

Große Schwierigkeiten bereitet jedoch eine inhaltlich hinreichend bestimmte Ausgestaltung marktbezogener MAC-Klauseln, die Rechtssicherheit für beide Parteien schaffen. Alternativ ist an die Vereinbarung einer unternehmensbezogenen MAC-Klausel zu denken. Diese stellt darauf ab, welche Auswirkungen die Pandemie konkret auf das Zielunternehmen hat. Denkbar ist die Anknüpfung an bestimmte Umsatz- oder Ergebniskennzahlen oder an einen objektiv feststellbaren Auftragsbestand im Unternehmen. Ob der Käufer in der Lage ist, eine MAC-Klausel im Unternehmenskaufvertrag durchzusetzen, hängt von der konkreten Verhandlungssituation ab. Je attraktiver das Zielunternehmen ist, desto schwieriger wird sich eine aus Käufersicht erfolgreiche Verhandlung einer MAC-Klausel darstellen.

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