Unternehmen wegen Nicht-Einzelerklärung in der Untersuchungsphase freigesprochen
Die Einführung der strafrechtlichen Haftung für juristische Personen wurde von verschiedenen Änderungen im Strafverfahren begleitet. Darunter auch die Ernennung eines „speziell bestimmten Vertreters” („representante especialmente designado“) durch die juristische Person. Dieser Vertreter wird im Namen der juristischen Person als Angeklagter auftreten.
In diesem Fall war es das Provinzgericht Oviedo (Audiencia de Oviedo), das ein Unternehmen aus der Treibstoffindustrie, das wegen schweren Betrugs angeklagt war, freisprach. Das Unternehmen wurde angeklagt, da es sich um diejenige handelte, die die Verpflichtung eine Bankbürgschaft beizubringen, eingegangen ist. Das Provinzgericht hat das Unternehmen freigesprochen, da es der Auffassung ist, dass in dem Verfahren ein Fehler begangen wurde, da die angeklagte juristische Person nicht dazu aufgefordert worden war, einen Vertreter zu ernennen. Dieser ernannte Vertreter hätte vorgeladen werden müssen, um im Namen des Unternehmens differenziert auszusagen.
Das ist ein häufig begangener Fehler. Der spanische Oberste Gerichtshof hat bereits erklärt, dass es notwendig ist, angeklagte natürliche Personen und juristische Personen getrennt zu vernehmen, um sicherzustellen, dass die Aussagen einzeln gemacht werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Angeschuldigte nicht auch der durch das Unternehmen „ernannte Vertreter“ sein kann. Es ist möglich, dass es sich um ein und die selbe Person handelt, aber um die Rechtmäßigkeit sicherzustellen, sollte diese Person differenziert aussagen und spezifizieren, in welcher Eigenschaft sie dies tut.